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Streit um das Zustimmungsrecht des Rates
Jahrgang 2010/Nr. 161 3. September 2010
(rb) Hannover. Zwischen dem Innenministerium und Anwaltskanzleien, die im Auftrag von Kommunen bei der Errichtung gemeinsamer kommunaler Anstalten des öffentliche Rechts im Bereich der Energieversorgung tätig sind, gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Beteiligung der Räte. Unstrittig ist, dass die gemeinsame kommunale Anstalt Verträge ausschreiben darf. Streitig wird aber die Frage diskutiert, ob die Anstalt dann die Konzessionen selbst vergeben darf ohne einen Beschluss des jeweiligen Rates. Das Ministerium meint, dass mit einer Satzung der Anstalt nicht einfach der Ratszustimmungsvorbehalt nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung ausgehebelt werden kann; es bedürfe in jedem Fall eines bestätigenden Ratsbeschlusses für den Abschluss von Konzessionsverträgen und die Zuschlagserteilung.
