Vorerst keine Steuerpflicht für die Abgeordnetenpauschale
Jahrgang 2012/Nr. 19 27. Januar 2012
(rb) Hannover. Die von der Diätenkommission im Zuge der Überprüfung der Abgeordnetenentschädigung im Herbst 2011 vorgeschlagene Versteuerung der Aufwandspauschale wird es vorerst nicht geben. Die Kommission hatte angeregt, die steuerfreie Pauschale von derzeit 1048 Euro monatlich, die die Abgeordneten für die mit dem Mandat verbundenen Aufgaben bekommen, auf 1200 Euro anzuheben und sie gleichzeitig der Steuerpflicht zu unterwerfen.
