Stephan Bothe, AfD-Landtagsabgeordneter, und sein AfD-Parlamentskollege Peer Lilienthal ziehen vor den Staatsgerichtshof. Sie sehen sich in ihrer Arbeit als Abgeordnete eingeschränkt, da sie als Fraktionslose kein Antrags- und auch kein relevantes Rederecht im Parlament hätten. Die Bildung einer „Gruppe“, also einer Einheit unterhalb des Status einer Fraktion, sieht die Landtags-Geschäftsordnung nicht zu. Bezugsquelle der beiden […]

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