Stephan Bothe, AfD-Vize-Vorsitzender und Landtagsabgeordneter aus Lüneburg, muss um seine Mitgliedschaft in der Partei bangen. Gegen ihn, den ebenfalls stellvertretenden Landesvorsitzenden Uwe Wappler (Verden) und das Vorstandsmitglied Thorsten Althaus (Celle) hat der AfD-Bundesvorstand am Montag ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. So lange dieses über die verschiedenen Parteigerichte noch nicht entschieden ist, und derartige Verfahren können Monate dauern, haben Bothe, Wappler und Althaus weiterhin Mitgliedsrechte.


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Gleichwohl ist die Entscheidung ein schwerer Schlag für die Betroffenen und weitere AfD-Mitglieder, gegen die Parteiordnungsmaßnahmen „geprüft“ werden – darunter den Bundestagsabgeordneten und früheren Landesvorsitzenden Armin-Paul Hampel. Der Vorwurf gegen alle, insbesondere gegen Bothe, Wappler und Althaus lautet, sie hätten die Gründung von Parallelstrukturen vorbereitet. Am 20. Februar hatte ein Treffen von AfD-Mitgliedern stattgefunden, bei dem Althaus kundgetan hatte, der rechtsextreme „Flügel“ sei wiederbelebt worden. Von dem Treffen wurden Ton-Mitschnitte angefertigt, die unter anderem dem Bundesvorstand zugeleitet wurden.

Demnächst steht in der niedersächsischen AfD noch die Wiederholung der Aufstellungsversammlung zur Bundestagswahl bevor – und eigentlich hatte die Gruppe um Bothe gehofft, im zweiten Durchgang eigene Bewerber auf sicheren Plätzen zu sichern. Das erscheint gegenwärtig, nach den jüngsten Entscheidungen des Bundesvorstandes, wenig erfolgversprechend zu sein.