(rb) Hannover. Ein Antrag der Länder Niedersachsen, Thüringen und Hamburg zur Änderung des Telemediengesetzes ist im Rechtsausschuss des Bundesrates auf Zustimmung gestoßen. Kern des Antrags ist es, dass Betreiber lokaler Netzwerke (WLAN) wie Hotels, Cafés, Flughäfen etc. nicht mehr dafür haften, dass deren Gäste bei der Nutzung des WLANs Rechtsverletzungen begehen. Bislang mussten die Betreiber […]

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