Wie können Herbst- und Weihnachtsmärkte unter Corona-Bedingungen stattfinden? Die Landesregierung hatte dazu einen ersten Entwurf für neue Regelungen vorgelegt. Allerdings stieß dieser nicht in allen Punkten auf die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände. Im Sozialausschuss des Landtags wurde deshalb heute über eine angepasste Änderung der Corona-Verordnung diskutiert, die schon am morgigen Freitag in Kraft treten soll.

Geringerer Abstand zwischen den Buden:

Anders als ursprünglich geplant, soll zwischen den verschiedenen Buden eines Marktes nur noch ein Mindestabstand von zwei Metern vorgeschrieben werden. Der erste Entwurf sah an dieser Stelle Abstände von 15 Metern vor. Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge (SPD) hatte dazu kürzlich gegenüber dem Politikjournal Rundblick erklärt: „Die angedachten Abstände von bis zu 15 Metern zwischen den Buden sind aus Platzgründen an den bisher genutzten Örtlichkeiten schlicht nicht umsetzbar. Zumal wir möglichst vielen Schaustellern die Möglichkeit geben wollen, das diesjährige Weihnachtsgeschäft wahrzunehmen.“

3G auf allen Märkten:

Der neue Verordnungsentwurf schreibt zudem die 3G-Regelung flächendeckend auf allen Herbst- und Weihnachtsmärkten vor. Zugang sollen also nur Personen erhalten, die entweder genesen, negativ getestet oder geimpft sind. Dies gilt allerdings nur für diejenigen, die auf den Märkten Speisen oder Getränke konsumieren möchten. Wie die niedersächsische Staatskanzlei am Nachmittag präzisierte, ist das Bummeln oder Einkaufen auf den Märkten auch ohne Nachweis möglich.

Die FDP-Landtagsabgeordnete Susanne Schütz kritisierte den 3G-Ansatz. Sie finde es zwar gut, dass die Landesregierung den „ersten, völlig unpraktikable Vorschlag“ wieder zurückgezogen habe. Ihre Fraktion hielte es aber nicht für notwendig, landesweit 3G vorzuschreiben, erklärte sie am Donnerstag. „Jede Stadt hat völlig andere Voraussetzungen und setzt ein individuelles Konzept um. Die Gesundheitsämter vor Ort sollten von Fall zu Fall entscheiden können, was nötig ist, um das Infektionsrisiko zu minimieren, und was nicht“, sagte Schütz.

Zaun, Stempel oder Kontrolle an der Bude:

Kritisiert wurde zuletzt auch die Idee, Weihnachtsmärkte einzuzäunen, um beim Einlass die entsprechenden Kontrollen durchführen zu können. Der neue Verordnungsentwurf hält zwar an der Option einer Umzäunung inklusive Einlasskontrolle fest. Es wird aber auch die Möglichkeit eröffnet, zum einen die Zugangsberechtigung von Personen durch „unverwechselbare und nicht übertragbare Kennzeichnungen“ deutlich zu machen, also beispielsweise durch Stempel oder Armbänder. Zum anderen dürfte die Kontrolle auch jeweils dezentral an den einzelnen Ständen und Buden vorgenommen werden.


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Die Kontrolle an den einzelnen Buden kommt bei der Landtagsopposition derweil nicht gut an. „Die Kontrolle der Vorgaben darf nicht jedem einzelnen Standbetreiber aufgebürdet werden. Das ist Aufgabe der Behörden“, sagte Schütz. Schütz stellt sich damit auf die Seite der kommunalen Spitzenverbände, die als Alternative vorgeschlagen hatten, die Einhaltung der 3G-Regel durch Stichproben seitens des Gesundheitsamtes kontrollieren zu lassen. Diese Option ist in Niedersachsen allerdings seitens der Landesregierung offenbar nicht gewollt. Auch Meta Janssen-Kucz von den Grünen bezeichnete die Kontrolle durch die Standbetreiber als „realitätsfern“.

Glühwein nur bei Frischluft:

Darüber hinaus hält der Verordnungsentwurf daran fest, die Besucherzahlen sowie die Zu- und Abfahrten steuern zu lassen. Es werden Plexiglas-Schutzwände und Einbahnstraßenregelungen angeregt. In geschlossenen Räumen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Der Verzehr von Speisen und Getränke ist nur in Buden erlaubt, die nicht von allen Seiten geschlossen sind.

Die Betreiber der Märkte müssen die Dienstleister außerdem mindestens zweimal pro Woche auf Corona testen, sofern kein Impf- oder Genesenennachweis vorliegt. Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Janssen-Kucz hält dies jedoch für unzureichend: „Dies dürfte für einen umfassenden notwendigen Gesundheitsschutz, der auch auf Weihnachtsmärkten erforderlich ist, nicht reichen. Die Arbeitssituation auf einem Weihnachtsmarkt ist nicht mit der eines normalen Betriebes zu vergleichen.“