Dana Guth, Jens Ahrends und Stefan Wirtz, Abgeordnete im Landtag aus der ehemaligen AfD-Fraktion, haben vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg eine Niederlage eingesteckt. Sie hatten geklagt, weil die Geschäftsordnung des Landtags sie als fraktionslose Abgeordnete in ihren Mitwirkungsrechten beschneide – denn sie seien nicht im Ältestenrat vertreten, bekämen nur verzögert Informationen über Beratungen, und das Recht auf Einbringung von Gesetzentwürfen stehe ihnen auch nicht zu.

Foto: Staatsgerichtshof Bückeburg

Damit spielten die drei Politiker auf Artikel 19 der Landesverfassung an, in dem es heißt: „Die Fraktionen und die Mitglieder des Landtags, die die Landesregierung nicht stützen, haben das Recht auf Chancengleichheit im Parlament und Öffentlichkeit. Sie haben Anspruch auf die zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgabe erforderlichen Ausstattung.“

Nun ist es laut Verfassung so, dass einzelne Abgeordnete in einer Organklage nur die Verletzung ihrer konkreten Rechte beanstanden können – nicht aber die Überprüfung der von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit verlangen dürfen (denn dazu müssten mindestens 28 Abgeordnete klagen).



Der Staatsgerichtshof weist nun die Klage von Guth, Ahrends und Wirtz ab, da diese es versäumt hätten, „die aus ihrer Sicht gegen die Verfassung verstoßenden Bestimmungen konkret zu bezeichnen und im Einzelnen unter substantieller Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts darzulegen“, wo sie den Verfassungsverstoß sehen. Das heißt: Das oberste Gericht behandelt die Klage nicht, da sie aus Sicht der Richter nicht ausreichend gut begründet ist. In eine ähnliche Richtung hatte die Klage der AfD-Abgeordneten Peer Lilienthal und Stephan Bothe geführt, diese war vor wenigen Tagen wegen eines Fristversäumnisses der Kläger aus formalen Gründen abgewiesen worden.

Zur Verhandlung steht nun noch eine dritte Klage aus dem AfD-Lager an: Der Abgeordnete Klaus Wichmann klagt in Bückeburg, da die Landtagspräsidentin ihm zu Unrecht verweigert habe, in der Feierstunde zu „75 Jahre Niedersachsen“ eine Rede zu halten. Über Wichmanns Klage verhandelt der Staatsgerichtshof kommenden Montag in Bückeburg.