Karsten Pilz, Sprecher von Finanzminister Reinhold Hilbers, hat noch einmal auf ein wichtiges Detail in der Bund-Länder-Vereinbarung zur Finanzierung der Flüchtlingsausgaben hingewiesen. Die Länder sollen einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer erhalten – weitergegeben werden an die Kommunen solle aber nur der Betrag von 500 Millionen Euro, der für die von den Kommunen zu tragenden „Kosten der Unterkunft“ reserviert ist. Über die Verteilung der restlichen 1,5 Milliarden Euro müsse dann noch gesprochen werden.


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