Heiner Wilmer, Hildesheimer Bischof, hat in der lange diskutierten Frage des Umgangs mit verstorbenen früheren Bischöfen eine Entscheidung gefällt: In der Bischofsgruft des Hildesheimer Doms bleiben die sterblichen Überreste der früheren Bischöfe, die dort bestattet sind, weiterhin liegen. Diese Gruft wird aber künftig verschlossen – und vor dem Eingang wird eine Hinweistafel aufgestellt. Es hatte lange die Diskussion gegeben, ob der 1988 gestorbene Bischof Heinrich Maria Janssen weiterhin in der Gruft bleiben soll. In Janssens Amtszeit zwischen 1957 bis 1982 hatte es Vorfälle von sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch gegeben, die mit dem Bischof auch direkt in Verbindung stehen. Da die Gruft nun geschlossen werde, könne sie nicht mehr als Verehrungsort für verstorbene Bischöfe verstanden werden. Auf der Hinweistafel werde im Übrigen die Rolle von Janssen erläutert. Wilmer hat sich nach Mitteilung des Bistums so entschieden, damit die Totenruhe gewahrt bleibt und kein Anlass besteht, aus einer Umbettung auf einen Richterspruch des Bistums über das Wirken von Janssen schließen zu können.