Roland Hipp (links) und Martin Kaiser (rechts) haben Volkswagen verklagt. | Foto: Greenpeace

Martin Kaiser, Geschäftsführer von Greenpeace Deutschland, klagt zusammen mit seinem Kollegen Roland Hipp und der Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Mayer gegen die Volkswagen AG. Die Rechtsanwaltskanzlei Günther aus Hamburg reichte gestern im Namen der drei eine Zivilklage auf  „Unterlassung und Beseitigung übermäßiger CO2-Emissionen durch Geschäftstätigkeiten“ beim Landgericht Braunschweig ein. In der 125-seitigen Anklageschrift werden zwei zentrale Forderungen laut: Erstens soll VW bis 2029 nur noch 25 Prozent der konzernweit verkauften Autos und leichten Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren bestücken dürfen. Zweitens soll der VW-Konzern seine CO2-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 2018 senken.

Aus VW-Sicht sind Auseinandersetzungen vor Zivilgerichten gegen einzelne Unternehmen nicht der richtige Weg. Man habe sich klar zum Pariser Klimaabkommen bekannt, betonten die Wolfsburger. Spätestens 2050 will der Konzern bilanziell CO2-neutral sein. Es sei zudem primär die Aufgabe des Gesetzgebers, den Klimaschutz zu gestalten. „Auseinandersetzungen vor Zivilgerichten durch Klagen gegen einzelne dafür herausgegriffene Unternehmen sind nicht der Ort und das Mittel, um der verantwortungsvollen Aufgabe von Klimaschutz und Dekarbonisierung gerecht zu werden“, schrieb VW bei Twitter. „Wir werden die Klage prüfen, sobald sie zugestellt wird, und anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden.“