Der Ausbau der Windenergie in Deutschland stockt, auch in Niedersachsen. Die Grünen-Energiepolitikerin Imke Byl, Landtagsabgeordnete aus Gifhorn, fordert entschlossene Schritte zur Beschleunigung des Ausbaus. „Die Klimakrise, deren Auswirkungen sich jetzt bei der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gezeigt haben, lässt gar keine andere Wahl“, betonte die Abgeordnete.

Die Ausschreibungspflicht bei neuen Windenergieanlagen behindere lokale Initiativen oder Nachbarschaftsinitiativen, kritisiert die Grünen-Politikerin Imke Byl – Foto: Grüne Fraktion Nds.

So müssten die Genehmigungen von neuen Windkraftanlagen erleichtert werden, und – vor allem – müsse auch die Möglichkeit von Bürger-Projekten in der Trägerschaft solcher Vorhaben erweitert werden. „Das, was die EU-Kommission auf den Weg gebracht hat, wird leider in Deutschland blockiert und nicht unterstützt“, sagt Byl. Die Ausschreibungspflicht bei neuen Windenergieanlagen behinderte lokale Initiativen oder Nachbarschaftsinitiativen, die Zugangsbarrieren seien „einfach zu hoch“.

Deshalb kämen solche genossenschaftlichen Vorhaben nicht voran, viele Initiatoren würden den Wettbewerb mit anderen scheuen und zurückstecken. Das gelte beispielsweise auch für Mieterinitiativen, ergänzt Malte Zieher vom Vorstand des Vereins „Bündnis Bürgerenergie“. Man habe sich gewünscht, dass die Bundesregierung Schritte unternimmt, den Zugang solcher Bürgerinitiativen zu Windkraftanlagen zu erleichtern. Da das unterblieben sei, habe das „Bündnis Bürgerenergie“ einen Beschwerde bei der EU-Kommission in Brüssel vorgetragen.

Energiefonds in Höhe von zehn Millionen Euro

Die Grünen haben nun einen Antrag für den Landtag geschrieben und darin gefordert, einen Energiefonds in Höhe von zunächst zehn Millionen Euro aufzulegen – damit solle für Bürger-Energiefonds das Risiko am Markt abgefedert werden. Das Geld solle auch verwendet werden, um Dächer von landeseigenen Gebäuden mit Solaranlagen auszustatten – und dafür, mit Umschulungsprogrammen den Fachkräftemangel bei den Gewerken der Erneuerbaren Energien abzubauen. Schließlich sollten energetische Sanierungen in denkmalgeschützten Gebäuden erleichtert werden.

Auf Nachfragen erklärte Byl, die Positionen der niedersächsischen Grünen zur Förderung der Windenergie seien aber noch umfassender. Zunächst müsse festgestellt werden, dass die 2017 auf Bundesebene verfügte Ausschreibungspflicht (zur Ermittlung der Vergütungshöhe) für neue Onshore-Windkraftanlagen viele Interessenten abgeschreckt habe. Hier müssten Sonderregeln für Bürger-Windparks geschaffen werden.

Außerdem führe die mangelnde Eindeutigkeit in den rechtlichen Vorgaben dazu, dass sich Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen lange hinziehen. „De facto sind es heute die Gerichte, die darüber befinden – und das ist nicht gut“, betonte Byl. Erschwerend komme hinzu, dass die Grundlagen für die Beurteilung solcher Anlagen einem steten Wandel unterworfen sind. In der Region Braunschweig habe es etwa acht Jahre gedauert, bis die Vorrangflächen für Windkraft festgelegt waren.

Wir setzen auf die Verpflichtung, zwei Prozent der Landesfläche für neue Windkraftanlagen vorzusehen.

Erwartungen richten die Grünen auch an das Land Niedersachsen, das gegenwärtig das Landesraumordnungsprogramm neu auflegt. „Wir setzen auf die Verpflichtung, zwei Prozent der Landesfläche für neue Windkraftanlagen vorzusehen“, betont Byl. Derzeit seien es 1,4 Prozent, verbunden lediglich mit einer unverbindlichen Empfehlung. In der Vorstellung der Grünen-Politikerin soll die Landesregierung einen Plan entwerfen, der die Umsetzung von zwei Prozent gewährleistet – indem für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt vorgegeben wird, wieviel neue Windenergieflächen dort ausgewiesen werden müssen. Dies müsse dann die Landesregierung tun.

Nach den Worten von Malte Zieher vom „Bündnis Bürgerenergie“ ist eine Hürde für das Wachstum von Windenergie auch die seiner Meinung nach unsinnige Vorgabe, für das Repowering, also die Aufrüstung vorhandener Windkraftanlagen, eine Genehmigungspflicht vorzusehen. „Das erschließt sich nicht. Man sollte Standorte, die schon einmal nach einem aufwendigen Verfahren ausgewählt und festgelegt worden sind, problemlos weiter nutzen können.“