Herrenberg-Kriterien: Volkshochschulen pochen auf freiberufliche Lehrkräfte
Berbel Unruh, Verbandsdirektorin des Landesverbandes der Volkshochschulen Niedersachsens, betont die Notwendigkeit von freiberuflichen Lehrkräften in der Erwachsenenbildung. „Eine Festanstellung aller Lehrkräfte stellt die Grundidee der VHS mit ihrem breit aufgestellten Programm in Frage“, erklärte Unruh gegenüber dem Politikjournal Rundblick. Anlass für diese Positionierung ist ein Konflikt zwischen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund und verschiedenen Bildungsträgern. Als Reaktion auf das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts hatte die DRV-Bund ihre Kriterien für die Statusfeststellungsverfahren von Honorarkräften nachgeschärft – und aus Sicht zahlreicher Bildungsträger damit einen rechtssicheren Einsatz von freiberuflichen Dozenten verhindert. Unruh begründet ihre Skepsis gegenüber dem Agieren der DRV-Bund damit, dass andere Gerichte in ähnlichen Fällen zu unterschiedlichen Entscheidungen gekommen seien. Außerdem habe die DRV-Bund „unkritisch“ von einem speziellen Fall (kommunale Musikschulen) auf den kompletten Bildungsbereich geschlossen. „Nur mit dem Engagement der freiberuflichen Lehrkräfte und ihrer Nähe zur Bevölkerung ist das Weiterbildungsangebot der VHS weiterhin niederschwellig und flächendeckend zu realisieren. Eine freiberufliche Lehrtätigkeit ermöglicht es zudem, Menschen aus der Berufspraxis als Kursleitende zu gewinnen und so sehr flexibel und schnell auf gesellschaftliche Bedarfe zu reagieren.“ Den vom Bundesarbeitsministerium angestoßenen Dialogprozess begrüßt Unruh und fordert, dass in der Streitfrage schnellstmöglich Rechtssicherheit hergestellt werde. Für den Sonderfall der Lehrkräfte in Integrationskursen teilt Unruh die Position, dass die DRV-Kriterien aufgrund der besonderen Vorgaben der Kostenträger gar nicht anwendbar seien.
Dieser Artikel erschien am 24.10.2024 in der Ausgabe #186.
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