Wie soll eine neue Investitionsoffensive des Landes ablaufen? Im Wahlkampf sind unterschiedliche Stimmen dazu vernommen worden, meistens blieb es bei allgemeinen Andeutungen. Doch nun hat die SPD erstmals etwas konkreter dargestellt, was sie sich im Fall eines Wahlsieges vorstellt.

Johanne Modder, Wiard Siebels, Olaf Lies und Alptekin Kirci stellen die Investitions-Pläne der SPD-Fraktion vor. | Foto: Wallbaum

Wie die Landtags-Fraktionsvorsitzende Johanne Modder, Fraktionsgeschäftsführer Wiard Siebels, Umweltminister Olaf Lies und der Finanzpolitiker Alptekin Kirci erklärten, sollen nach den Vorstellungen der SPD in der nächsten Wahlperiode zwei Landesgesellschaften gegründet werden – eine „Anstalt öffentlichen Rechts“, in der die bisherigen Dienststellen des Staatlichen Baumanagements eingebunden werden, und eine Landes-GmbH, die sich um den Erwerb und Bau neuer Wohnungen kümmern soll. 

Im einzelnen sieht das so aus:

Infrastrukturgesellschaft: 

Das bisherige Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) ist eine nachgeordnete Behörde des Finanzministeriums, hat 1400 Mitarbeiter und betreut öffentliche Bauten – vor allem für das Land, aber auch als Auftragsarbeit für die Bundeswehr. Das Staatliche Baumanagement Niedersachsen (SBN) hat 27 Dienststellen über das Land verteilt. Die SPD möchte diese gern in eine „Anstalt öffentlichen Rechts“ überführen. Dorthin könnten auch die beamteten Mitarbeiter des SBN problemlos versetzt werden, hoheitliche Aufgaben könnten erfüllt werden – und es wäre laut Siebels sogar möglich, private Teilhaber in die Anstalt zu holen, es wären also auch ÖPP-Vorhaben vorstellbar.

Die Anstalt soll eigenständig Kredite aufnehmen dürfen, was nach den Vorschriften der Schuldenbremse für das Land beim Erwerb von Landesbeteiligungen sogar erlaubt wäre. Wie Siebels an einem Beispiel erklärte, erhielten die 20 niedersächsischen Hochschulen dann nicht jährlich 200 Millionen Euro für Investitionen wie bisher, sondern 300 Millionen Euro vom Land.



Dieses Geld solle dann nicht direkt für die Sanierung, sondern für den Schuldendienst der Kredite verwendet werden, die für diese Sanierung von der neuen Anstalt aufgenommen werden sollen. Perspektivisch solle auch der Krankenhausbau in dieses Konzept einbezogen werden, fügte Siebels hinzu. Bei der Suche nach neuen Mitarbeitern sei es auf diesem Weg auch möglich, meinte Lies, von den strengen Tarifbindungen des öffentlichen Dienstes abzuweichen und höhere Gehälter anzubieten.

Landeswohnungsgesellschaft: 

Lies erklärte, ein Betrag von 500 Millionen Euro solle aus dem Landeshaushalt abgezweigt und als Eigenkapital für eine neue Landeswohnungsgesellschaft verwendet werden – diese solle dann „Wohnen in Niedersachsen“ (WIN) heißen. Das bislang angepeilte Ziel, 40.000 Wohnungen bis 2030 zu schaffen, werde wohl auf den alten Wegen verfehlt, meinte Lies.

Statt jährlich 4000 habe man bisher nur jährlich 1700 neue Wohnungen errichten können. Die neue WIN solle künftig wie die Infrastrukturgesellschaft, Kredite am Markt aufnehmen und damit agieren können. Sie agiere nicht als Konkurrent, sondern als Partner der kommunalen Genossenschaften und Wohnungsgesellschaften. Sie dürfe nicht nur Sozialwohnungen bauen und verwalten, sondern müsse zur eigenen Refinanzierung auch im Segment der höheren Preise aktiv werden, eine „Mischung“ werde angepeilt.

Das Ziel seien jährlich 300 neu gebaute und 1200 erworbene Wohnungen, jährlich sollten dafür 240 Millionen Euro investiert werden. Diese Gesellschaft könne von den günstigen Konditionen für Kommunalkredite profitieren. Als Durchschnittsmiete werde ein Wert von sieben Euro angestrebt.

Gutachten spricht gegen die N-Bank:

Wie Lies und Modder hervorhoben, hatte die Große Koalition bereits vor Monaten vereinbart, die Möglichkeit einer Landeswohnungsgesellschaft näher zu untersuchen. Damals war auch erwogen worden, die landeseigene N-Bank damit zu verknüpfen. Sie könnte, wenn sie den Sozialwohnungsbestand zum Eigenkapital hinzuzieht und dieses damit erheblich vergrößert, in großem Rahmen Kredite aufnehmen und wieder Kredite verteilen. CDU und FDP hatten in ihren Positionen für neue Investitionen schon diesen Weg vorgezeichnet, sogar im ersten Papier des DGB für einen „Niedersachsenfonds“ war von der Verknüpfung mit der N-Bank die Rede.

Foto: NBank

Doch das Beratungsunternehmen Deloitte hat der SPD geraten, nicht den Weg über die N-Bank zu wählen – weil damit die Steuerung der Investitionen durch die Regierung erschwert werde, denn das Land könnte nur mittelbar über den Verwaltungsrat auf die N-Bank einwirken und keine Weisungen erteilen. Außerdem könne es beihilferechtliche Probleme geben, da das EU-Recht womöglich bei einer Veränderung der Förderbank höhere Anforderungen an das Bank-Eigenkapital und das Risikomanagement stellen würde. Auch solle die WIN nicht unter das Dach der landeseigenen HannBG schlüpfen, da dies steuerlich keinerlei Nutzen für das Land brächte, heißt es. Beide Varianten hatte die SPD prüfen lassen.