Ulrike Sachs, Landeswahlleiterin, hat im Landeswahlausschuss eine Mehrheit für ihre Vorschläge erhalten. Demnach treten für die Zweitstimme bei der Landtagswahl am 9. Oktober die folgenden Parteien an: SPD, CDU, Grüne, FDP, AfD, Die Linke, Die Basis, Freie Wähler, Humanisten, Die Partei, Partei für Gesundheitsforschung, Tierschutzpartei, Piraten und Volt. Zwei Parteien, „Bündnis C“ und „Die Zentrumspartei“, haben nicht die nötige Zahl an je 2000 Unterstützer-Unterschriften vorgelegt.

Über 7 Einwände gegen Landesliste der AfD

Intensiv hat der Landeswahlausschuss, dem Vertreter aller Parteien angehören und die über die Zulassung der Landeslisten befinden, über Einwände gegen die Landesliste der AfD beraten. Sachs hatte mehr als sieben, teilweise anonym verfasste Einwände gegen die vom AfD-Landesvorstand eingereichte Liste erhalten. Einer der beiden Hauptvorwürfe lautete, bei der Aufstellungsversammlung habe sich die AfD auf Corona-Sonderbestimmungen berufen, obwohl das gar nicht mehr möglich gewesen sei. Sachs erwiderte, das Argument ziehe nicht, da sich die AfD selbst nicht auf die Corona-Verordnung des Landesinnenministeriums bezogen habe, sondern nur auf ihre eigenen Parteitagsbeschlüsse.

Der andere Hauptvorwurf war, in der Aufstellungsversammlung seien Delegierte aus den Kreisverbänden Wesermarsch, Rotenburg, Stade und Wolfsburg nicht vertreten gewesen, die Kreisverbände Osterholz und Göttingen hätten gar keine Delegierten wählen können. Sachs und ihre Mitarbeiter überprüften die Hinweise, lasen Einlassprotokolle und eidesstattliche Versicherungen. Demnach seien die vier Kreisverbände doch vertreten gewesen – und wenn gewählte Delegierte wegen Formfehlern (nicht geheime Wahl) vom Landesvorstand nicht anerkannt wurden, sei das durchaus in Ordnung.

AfD-interner Streit über Wahlordnung interessiert Landeswahlleitung nicht

Dass in Göttingen und Osterholz wegen zu knapper Terminplanung oder kurzfristiger Corona-bedingter Stornierung der Versammlungshalle die Delegierten nicht rechtzeitig gewählt werden konnten, sei nicht dem Landesvorstand anzulasten, sondern den Kreisverbänden selbst. Das sei kein wahlrechtlich relevanter Grund. Sachs erklärte auch, der AfD-interne Streit darüber, ob die vom Vorstand verfügte Wahlordnung satzungsgemäß sei oder nicht, interessiere die Landeswahlleitung nicht. Ein solcher Satzungsstreit müsse in der Partei selbst ausgetragen werden, er sei für die wahlrechtliche Prüfung irrelevant.


Lesen Sie auch:

CDU streicht justizpolitischen Sprecher Calderone von der Landesliste