Klaus Wichmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, hält die Wahl-Einsprüche der FDP-Politiker Marco Genthe und Alexander Grafe, sowie des früheren AfD-Funktionsträgers Friedhelm Pöppe für abwegig. Er glaubt deshalb auch nicht, dass der Wahlprüfungsausschuss, der heute das erste Mal zusammentritt, eine Wiederholung der Landtagswahl empfehlen wird. Genthe und Grafe hatten vorgetragen, dass der AfD-Landesvorsitzende Frank Rinck, der am 28. Mai 2022 ins Amt gekommen war, gar nicht rechtmäßig habe agieren und eine Landesliste zur Landtagswahl einreichen dürfen – denn sein Vorgänger Jens Kestner sei gar nicht zurückgetreten und die Amtszeit des Vorstandes sei am 28. Mai auch nicht abgelaufen gewesen.

Klaus Wichmann | Foto: AfD

Nun entgegnet Wichmann, dass Kestner beim Parteitag „einen klar erkennbaren Willen zum Amtsverzicht“ gezeigt habe – das sei formal wie ein Rücktritt zu werten. Kestner hatte erklärt: „Ich habe wahrgenommen, dass der Wunsch nach einer frühzeitigen Neuwahl besteht. Und jeder wäre ein Tor, der solche Signale nicht ernst nimmt.“ Außerdem sei der Vorstandswechsel auf einem Eilparteitag geschehen, der vom Vorstand zuvor extra wegen der vorzeitigen Neuwahl des Vorstandes beschlossen worden war. Damit sei die Notwendigkeit eines Rücktritts von Kestner nicht gegeben gewesen. Alles sei mit Paragraph 13 Absatz 6 der AfD-Landessatzung gedeckt.

Der andere Genthe-Vorwurf, die AfD-Landeslistenaufstellung am 2. Juli 2022 per Delegiertenwahl widerspreche der Satzung der AfD, wird von Wichmann auch zurückgewiesen: Die Satzung sehe eine Generalklausel vor, mit der der Parteitag den Landesvorstand ermächtigen kann – und das sei am 28. Mai beim Parteitag geschehen. Dort sei nicht nur mit übergroßer Mehrheit beschlossen worden, dass die Kreisverbände Delegierte wählen sollen, sondern auch, dass der Landesvorstand beauftragt werde, eine solche Delegiertenversammlung durchzuführen.


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