Helge Limburg, Grünen-Innenpolitiker, hat die gestern im Landtag beschlossene Novelle des Verfassungsschutzgesetzes scharf kritisiert. Beschlossen wurde von der SPD/CDU-Mehrheit, dass künftig auch 14- und 15-Jährige gespeichert werden können, dass der Einsatz von V-Leuten erleichtert wird, dass auch Handys und Computer abgehört werden können und dass der Verfassungsschutz auch das Recht bekommt, Kontodaten von Überwachten einzusehen. Das Recht von Menschen, die ins Visier des Landesamtes geraten sind und Auskunft von der Behörde haben wollen, wird nach dem Gesetz eingeschränkt – sie müssen den Sachverhalt und das berechtigte Interesse kundtun. Diesen letzten Punkt rügten neben Limburg auch Stefan Birkner (FDP) und Klaus Wichmann (AfD). Sie sagten, diese Beschränkung grenze die Betroffenenrechte unverhältnismäßig stark ein. Bernd Lynack (SPD), Sebastian Lechner (CDU) und Innenminister Boris Pistorius (SPD) widersprachen: „Wir wenden nur das an, was in anderen Ländern längst gilt. Wir müssen den Missbrauch unterbinden“, betonte der Minister. Lechner sagte, gerade in Niedersachsen sei das Auskunftsrecht bisher extrem oft genutzt worden mit dem Ziel, die Behörde lahm zu legen. „Diesem Treiben setzen wir jetzt ein Ende.“