(rb) Hannover. Das Kabinett hat am Dienstag auf Vorschlag von Justizminister Bernd Busemann einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem in Niedersachsen in bestimmten Fällen verstärkt auf die außergerichtliche Streitschlichtung gesetzt wird. Das gilt für Nachbarrechtstreitigkeiten, Verletzungen der persönlichen Ehre und bei Ansprüchen nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz; hier soll vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung grundsätzlich eine Streitschlichtung erfolgen. […]

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