Petra Lausch, parteilose Bürgermeisterin von Edewecht (Kreis Ammerland) hat in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende einer unabhängigen Kommission für kommunale Aufwandsentschädigungen einen Vorschlag erarbeitet. Es geht um die Frage, wie Rats- und Kreistagsmitglieder in der neuen, am 1. November beginnenden fünfjährigen Wahlperiode vergütet werden sollen.

Wer im Rat sitzt, soll auch eine Entschädigung erhalten – Foto: kw (Archiv)

Empfohlen werden Aufwandsentschädigungen, die monatlich gezahlt werden und steuer-, sowie abgabenfrei sein sollen – gestaffelt nach der Größe der Kommune, für die ein Mandatsträger tätig wird. In Gemeinden bis 20.000 Einwohner sollen monatlich 210 Euro gezahlt werden, 270 Euro bis 30.000, 300 bis 40.000, 330 bis 60.000, 400 bis 200.000, 460 bis 400.000 und 520 Euro ab 400.000 Einwohnern. Für Fraktionschefs und Vize-Bürgermeister soll es das Zweieinhalbfache geben. Die vorgeschlagenen Staffeln für die Kreistagsmitglieder schwanken zwischen 200 und 600 Euro monatlich.

Erstattung für Kinderbetreuungskosten

Kommunale Mandatsträger sollen auch einen Verdienstausfall geltend machen können, sofern dieser nachgewiesen wird, bei Selbstständigen sollen hier Pauschalbeträge greifen, das Nähere soll die Satzung der Kommune festlegen. Kinderbetreuungskosten, die im Zuge der Mandatsausübung entstehen, sollen nur erstattet werden, „wenn der Aufwand tatsächlich nachgewiesen ist“. Einen Nachteilsausgleich soll es nur in Ausnahmefällen mit besonderer Begründung geben – etwa für Erntehelfer in der Landwirtschaft, bei der Kinderbetreuung oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Auch Fahrtkosten sollen erstattet werden können.