Nitrat-Urteil: Niedersachsen und NRW müssen mehr für den Ems-Gewässerschutz tun
Christian Meyer, Niedersachsens Umweltminister, muss ebenso wie sein Amtskollege aus Nordrhein-Westfalen mehr für den Gewässerschutz der Ems tun. Zu diesem Ergebnis kam am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das eine Revision der beiden Länder gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ablehnte. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen das Maßnahmenprogramm für die Flussgebietseinheit Ems geklagt. Das OVG hatte zunächst entschieden, dass die von den Ländern in Anspruch genommenen Fristverlängerungen bis 2027 unwirksam seien. Zudem hätten die Länder nicht berücksichtigt, dass das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot bereits dann verletzt sei, wenn an nur einer einzigen Überwachungsstelle mit einer Erhöhung des Nitratgehalts zu rechnen sei. Umweltminister Meyer nahm das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an und erklärte, die Verbesserung der Wasserqualität in der Ems sei ein zentrales Ziel der Landesregierung. Allerdings konnte das Bundesverwaltungsgericht nicht alle Fragen klären. Deshalb soll der EU-Gerichtshof nun beantworten, ob eine Fristverlängerung bereits dann unwirksam ist, wenn diese unzureichend dargelegt und erläutert ist. Landvolk-Präsident Holger Hennies leitet aus dem Leipziger Urteil keine unmittelbaren Konsequenzen für die niedersächsische Landwirtschaft ab. Er bemängelt allerdings, dass die Landwirte in den betroffenen „roten Gebieten“ noch immer nicht nach dem Verursacherprinzip beurteilt werden. So würden die großen Verbesserungen der zurückliegenden Jahre missachtet. Das Land habe im Maßnahmenprogramm nicht ausreichend die positive Wirkung deutlich gemacht, meint Hennies.
Dieser Artikel erschien am 07.03.2025 in der Ausgabe #045.
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