Stefan Schostok, ehemaliger Oberbürgermeister von Hannover, muss sich vom 11. Februar an erneut vor dem Landgericht Hannover wegen der sogenannten „Rathausaffäre“ verantworten. Schostok war im ersten Prozess freigesprochen worden, da ihm die Rechtswidrigkeit seines Handelns nicht habe nachgewiesen werden können.

Stefan Schostok an dem Tag, als er seinen Rücktritt als OB von Hannover erklärte | Foto: nkw

Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben und die Sache erneut dem Landgericht zur Verhandlung zugewiesen. Das gilt auch für die erste Entscheidung des Landgerichts über Schostoks damaligen Büroleiter Frank Herbert, der wegen Betruges durch Unterlassen verurteilt worden war. Herbert hatte zwischen April 2015 und Mai 2017 Zulagen von insgesamt 49.500 Euro aus der Stadtkasse erhalten, obwohl ein solcher Schritt im Kommunalrecht nicht als Möglichkeit vorgesehen war. In der Folge der Affäre war Schostok zurückgetreten, bei der Neuwahl hatte die SPD gegen den Grünen-Bewerber Belit Onay verloren.