Warum eine Überprüfung von Bewerbern für den Polizei-, Justiz- und Schuldienst durch den Verfassungsschutz notwendig ist

 Von Uwe Schünemann

 Der kürzlich veröffentlichte Verfassungsschutzbericht zeigt es deutlich: Immer mehr Extremisten leben unter uns. Die Gefahr droht von rechts, von links und geht nach wie vor auch vom Islamismus aus. Mit mehr als 32.000 Personen hat die Zahl der Rechtsextremisten einen neuen Höchststand erreicht; Zuwächse gibt es aber auch bei Linksextremisten (mehr als 33.000) und Islamisten (mehr als 28.000). Viele Extremisten sind keineswegs Outsider, die nur unter sich bleiben wollen. Sondern sie versuchen, nicht selten zunächst unerkannt, ihre antidemokratischen und antiliberalen Einstellungen, ihren Hass, Antisemitismus oder Rassismus aktiv in der Gesellschaft zu verbreiten.

Uwe Schünemann fordert eine Überprüfung von Bewerbern für den Polizei-, Justiz- und Schuldienst durch den Verfassungsschutz – Foto: CDU-Fraktion Nds.

Extremisten geht es um Systemüberwindung. Ein Mittel dazu ist der „Marsch durch die Institutionen“ – der Einzug in die Parlamente, die Infiltrierung der Verwaltung, das Kapern von Schlüsselpositionen im Bildungs- und Justizwesen. Namentlich die gegenwärtig so deutliche Zunahme von Rechtsextremisten erhöht die Wahrscheinlichkeit von entsprechenden Bewerbern für den öffentlichen Dienst. Bedeutsam ist insoweit auch die besondere Affinität von Rechtsextremisten zum Staat und seinen Einrichtungen. Tatsächlich konnten in den vergangenen Jahren nicht nur Polizeianwärter, sondern auch Nachwuchsrichter mit rechtsextremistischen Verhaltensweisen identifiziert werden. Das sind bisher Einzelfälle. Doch jeder Einzelfall untergräbt das so wichtige Vertrauen in einen öffentlichen Dienst, der uneingeschränkt und ausnahmslos auf dem Boden des Grundgesetzes stehen muss. Dies umso mehr, als gegenwärtig die Existenz einzelner rechtsextremistischer Zellen in der Bundeswehr – Stichwort „KSK“ – und bei der Polizei – Stichwort „NSU 2.0“ – jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann. Es muss das erklärte Ziel sein, extremistischen Bewerbern bereits jeglichen Zugang zum Öffentlichen Dienst zu verwehren. Auch als Beamter auf Probe ist jeder Verfassungsfeind einer zu viel. Und je länger ein Beschäftigungsverhältnis dauert, desto schwieriger wird – aus guten Gründen – die Entfernung aus dem Dienst.


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Umso wichtiger ist eine umfassende Überprüfung vor jeder Einstellung. Das Grundgesetz und das Beamtenrecht gestalten die Verfassungstreue als eine Grundvoraussetzung für die Berufung in das Beamtenverhältnis aus. Verfassungstreue ist nicht mit Regierungstreue zu verwechseln, und wer die Vergesellschaftung von Grund und Boden befürwortet, ist noch kein Verfassungsfeind. Wer allerdings antisemitische oder rassistische Einstellungen offenlegt, steht nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes. Bei der Feststellung der Verfassungstreue allein auf ein entsprechendes Kreuz zu vertrauen, das ein Bewerber auf einem Fragebogen setzt, macht die Überprüfung zur Farce. Erforderlich sind vielmehr obligatorische Abfragen von gerichtsfesten Informationen über verfassungsfeindliches Verhalten bei den Sicherheitsbehörden, insbesondere beim Verfassungsschutz. Angesichts der bekannten extremistischen Gefahren kann es durchaus verwundern, dass es solche Regelabfragen nicht (mehr) gibt. Entsprechende gesetzliche Regelungen sind daher überfällig.

Nachdem in Bayern ein Neonazi zunächst unerkannt als Richter eingestellt worden war, führte die Landesregierung im Jahr 2016 die Regelanfrage beim Verfassungsschutz für angehende Richter wieder ein. Allerdings sind diese Regelanfragen nicht nur bei Bewerbern für den Justizdienst erforderlich. Zu kurz gesprungen wäre es auch, einen entsprechenden Abgleich ausschließlich bei Polizeianwärtern vorzusehen, wie dies gegenwärtig Bremen plant. Von einer solchen Regelung ginge ein fatales Signal aus: Kommt es auf die Verfassungstreue eines Beamten tatsächlich erst dann an, wenn dieser Waffen trägt? Hieße das im Umkehrschluss, dass bei Richtern, Staatsanwälten oder Lehrern das Risiko extremistischer Einstellungen eher in Kauf genommen werden kann? Oder wird nur bei Bewerbern für den Polizeidienst von einem besonders hohen Risiko verfassungsfeindlicher Einstellungen ausgegangen? Das wäre eine fatale Stigmatisierung, denn dafür gibt es keinerlei Anhaltspunkte.

Nicht nur bei Polizisten und Bundeswehrsoldaten, sondern auch bei Richtern und Lehrern hat die uneingeschränkte Identifikation mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eine ganz herausragende Bedeutung. Informationen über verfassungsfeindliches Verhalten, die die Sicherheitsbehörden bereits zusammengetragen haben, dürfen nicht ignoriert werden, sondern müssen zwingend in die Überprüfung der Verfassungstreue einfließen. Deshalb brauchen wir eine entsprechende Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor jeder Neueinstellung.