(rb) Hannover. In Niedersachsen sollen Wölfe, die in Wohnsiedlungen herumstreichen oder selbst durch lautes Schreien und Steinwürfe nicht davon abzubringen sind, in unmittelbarer Nähe von Menschen, Kinderwagen und Haustieren auszuharren, erst dann etwa mit Gummigeschossen vergrämt, eingefangen oder gar abgeschossen werden können, wenn dieses Verhalten nach Mehrheitsmeinung einschlägiger Experten tatsächlich als „auffällig“ eingestuft wird. Zudem […]

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