Die SPD/CDU-geführte Landesregierung hat am Dienstag die neue Corona-Verordnung beschlossen, die in den nächsten Tagen in Kraft treten soll. Damit sind Lockerungen verknüpft – aber bestimmte Schutzvorkehrungen bleiben erhalten. Wenn die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die 50 überschreitet (50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen), greift die sogenannte „3G-Regel“. Das heißt, Zutritt zu Gaststätten, Großveranstaltungen, Fitnessstudios und Hotels bekommen nur Menschen, die entweder genesen sind, einen negativen Corona-Test (von einem Testzentrum ausgestellt mit 24 Stunden Gültigkeit) vorweisen können oder doppelt geimpft sind.

Die jeweiligen Betreiber der Institutionen, in denen sich die Menschen aufhalten, sind für die Kontrolle verantwortlich. Für derzeit neun Landkreise landesweit gilt, dass schon jetzt die 50 überschritten ist. Ausnahmen von der strengen Regel sind nur zulässig, wenn sich das Infektionsgeschehen lokal eng begrenzen lässt – etwa auf Bewohner eines Gebäudes. In solchen Fällen darf ein Landkreis von dem Automatismus der 3G-Regel abweichen.

Neues „Warnsystem“ mit drei Indikatoren

Zugleich hat die Landesregierung ein „Warnsystem“ eingerichtet, das ebenfalls die „3G-Regel“ und später womöglich noch weitere Verschärfungen auslösen soll. Dafür gibt es drei Indikatoren, neben der Inzidenz die Hospitalisierung (Anzahl der Covid-19-Patienten binnen sieben Tagen landesweit) und die Auslastung der Intensivbetten in den Kliniken (ebenfalls landesweit). Wenn zwei dieser drei Faktoren bestimmte Grenzwerte überschreiten, treten in dem jeweiligen Landkreis Beschränkungen in Kraft. Dabei geht es zunächst auch um die „3G-Regel“ für Gaststätten und Veranstaltungen in der ersten Warnstufe. Für Warnstufen II und III hat das Kabinett noch keine Maßnahmen festgelegt – zumal gegenwärtig auch die Warnstufe I unrealistisch erscheint, da das Gesundheitssystem in Niedersachsen nicht überlastet ist. Die allermeisten Corona-Infizierten, zumeist jüngere Menschen, zeigen derzeit keine schweren Krankheitsverläufe.

Ministerpräsident Stephan Weil und die Minister Bernd Althusmann (Wirtschaft), Daniela Behrens (Soziales) und Grant Hendrik Tonne (Kultus) stellten die Neuerungen gestern vor. Behrens wies darauf hin, dass von Mitte Oktober an auch die Tests in den Testzentren nicht mehr kostenfrei sein werden. „Das Leben für ungeimpfte Erwachsene wird unbequemer, und das ist durchaus auch gewollt. Wir kommen nur voran, wenn wir die Impfquote erhöhen.“ Sie warne auch vor dem Irrglauben, ein negativer Corona-Test biete eine Sicherheit wie eine Impfung: „Der Test verleiht keinen Schutzstatus, sondern zeigt nur die Momentaufnahme einer Virusbelastung an.“

Weil fügte hinzu, die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (etwa beim Einkaufen oder in Bussen und Bahnen) und die 1,5-Meter-Abstandsregel sollten allgemeine Verhaltensgebote bleiben. Private Veranstalter etwa von größeren Treffen (beispielsweise Diskotheken) hätten aber die Chance, das Zutrittsrecht nur auf Geimpfte und Genesene (ohne die Getesteten) zu beschränken – in solchen Fällen könnten auch Abstandsgebote und Maskenpflichten fallen. Für Großveranstaltungen seien Hygienekonzepte nötig. Bei staatlichen Veranstaltern sei der Ausschluss von Getesteten weniger leicht zu rechtfertigen, da die Grundrechte bei öffentlichen Institutionen stärker zu Buche schlagen.


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