(rb) Hannover. Der Bundesverband für Kindertagespflege hält die Verlängerung der Sonderregelung in § 10 des Sozialgesetzbuches V zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge von Tagesmüttern und -vätern bis zum 31. Dezember 2018 für einen Etappensieg, aber noch nicht für eine dauerhafte Lösung des Problems – zumal auch weiterhin kein Anspruch auf Krankengeld bestehe. Anders als aus der […]

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