Niedersachsens Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) hat am Mittwoch den Startschuss für die regionalen Härtefallfonds gegeben. Niemand solle in diesem Winter aufgrund von steigenden Energiekosten ohne Strom, Gas oder Fernwärme dastehen, erklärte die Ministerin. Deshalb hat der Landtag Ende November mit den insgesamt 2,9 Milliarden Euro umfassenden Mehrausgaben im Nachtragshaushalt auch 50 Millionen Euro für regionale Härtefallfonds bereitgestellt.

Die rasant gestiegenen Energiepreise fordern Privatleute, Kommunen und Unternehmen heraus. | Foto: GettyImages/vchal

Mit diesen Fonds sollen entsprechende Sperren für zahlungsunfähige Privatkunden vor Ort vermieden werden. Das Land steuert allerdings lediglich ein Drittel des Gesamtbetrags bei. Den Rest müssen die Landkreise oder kreisfreien Städte sowie die jeweiligen Energieversorger aufbringen. Zur Abwicklung dieser Finanzierung hat das zuständige Sozialministerium nun eine Verwaltungsvereinbarung aufgelegt, die von den Kommunen ab sofort unterzeichnet werden kann. Zusätzlich erhalten die entsprechenden Körperschaften für die Verwaltung der Fonds rund zehn Prozent der ausgezahlten Hilfen als Verwaltungskostenzuschuss. An der konkreten Ausgestaltung der Verwaltungsvereinbarung haben in den zurückliegenden Wochen auch die kommunalen Spitzenverbände sowie die Energieversorger mitgewirkt.

Landkreistag erwartet wenige Härtefälle

Frank Klingebiel, Präsident des niedersächsischen Städtetages, betonte, dass sich unverschuldet in Not geratene Bürger darauf verlassen können, von den Kommunen beraten und unterstützt zu werden. Er erklärte allerdings auch, dass es aufgrund des komplexen Verfahrens, an dem die Energieversorger, Schuldnerberatungsstellen und die kommunalen Sozialämter beteiligt seien, zu längeren Bearbeitungszeiten kommen könne. Sven Ambrosy, Präsident des niedersächsischen Landkreistages, erwartet allerdings eine geringere Nachfrage nach Hilfen aus den Härtefallfonds, als zu Beginn der Debatte angenommen worden war. Aufgrund der bundespolitischen Maßnahmen dürften ergänzende Unterstützungsleistungen der Landkreise „daher in sehr beschränktem Umfang in Frage kommen.“



Über die konkrete Ausgestaltung der Härtefallfonds kann die Kommunalpolitik befinden. Die Verwaltungsvereinbarung regelt allerdings, dass bedürftige Personen anspruchsberechtigt sind, die in der jeweiligen Kommune ihren Wohnsitz haben, aufgrund der Preissteigerungen in Not geraten sind und bereits sämtliche anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben. Zudem ist ausgeschlossen, wer über mehr als das monatliche Nettoeinkommen vergleichbarer Haushalte verfügt.