Der parteiinterne Streit in der niedersächsischen AfD über die Aufstellung der Landesliste für die Bundestagswahl wird nun womöglich vor ordentlichen Gerichten ausgefochten – und das gefährdet den Plan, am 24. September in Niedersachsen anzutreten. Weil die Schiedsgerichte der Partei bisher offenbar nicht reagiert haben, wollen die Beschwerdeführer nun vor ein Verwaltungsgericht oder ein Amtsgericht ziehen. Darauf haben sich nach Informationen des Politikjournals Rundblick mehrere Kritiker des Landesvorsitzenden Armin-Paul Hampel verständigt.

Der Konflikt könnte schwerwiegende Folgen für die AfD bei der Bundestagswahl haben: Falls der Landeswahlausschuss, der Ende Juli tagt, die niedersächsische AfD-Landesliste wegen Formfehlern nicht anerkennen sollte, darf die Partei in Niedersachsen nicht für die Bundestagswahl kandidieren. Bisher hat die AfD-Führungsspitze die Möglichkeit, die Liste wegen etwaiger Mängel bei Landeswahlleiterin Ulrike Sachs überprüfen zu lassen, nicht wahrgenommen. „Die AfD hat sich bei mir noch nicht gemeldet“, sagte Sachs gestern dem Rundblick.

Story-Update:

 

Die AfD-Landesliste zur Bundestagswahl, die von Hampel angeführt wird und auf der viele Hampel-Anhänger auf den ersten Plätzen stehen, wurde am 4. Februar beschlossen. Normalerweise ist es üblich, dass die Partei die Unterlagen recht bald beim Landeswahlleiter einreicht, damit dieser auf mögliche Formfehler hinweist und der Partei Gelegenheit zur Nachbesserung in einem wiederholten Parteitag gibt. Darauf legte der Landesvorstand bisher offenbar keinen Wert. Es liegen aber mehrere Einsprüche vor, die auf gravierende Mängel hinweisen. So sei die Einladung nur elektronisch verschickt worden, man habe aber Mitglieder vergessen, die gar kein E-Mail-Postfach haben. Außerdem sei die Vier-Wochen-Frist, die in der bisher gültigen Satzung für Einladungen zu Landesparteitagen gilt, gerade so eingehalten worden. Dort, wo zunächst eine fehlerhafte E-Mail-Adresse angesteuert wurde und nachgebessert werden musste, sei die Frist um mehrere Stunden verfehlt worden.

Es gibt Hinweise auf die Teilnahme von Mitgliedern an der Versammlung, die nicht dem Landesverband angehörten und auf eine irreführende Auflage, den Kandidaten frühzeitig ein Führungszeugnis abzuverlangen. Dass der hintere Teil der Landesliste erst Tage später zusammengestellt wurde, sei aus der ersten Einladung auch nicht hervorgegangen. Auf einen „Notfall“, der auch eine nur dreitägige Ladungsfrist erlaubt, kann sich die AfD-Spitze kaum berufen, denn dieser hätte besonders begründet werden müssen, was offenbar unterblieben war.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von Soundcloud zu laden.

Inhalt laden

Mehrere Mitglieder, darunter Oliver Lein und Jens Krause (Harburg), Astrid zum Felde (Stade) und Bodo Suhren (Osnabrück), hatten schon am 8. März das Landesschiedsgericht angerufen. Von dort haben sie bisher wohl keine Rückmeldung bekommen, es gibt sogar Hinweise auf die Arbeitsunfähigkeit des Landesschiedsgerichts, seit ein Mitglied wegen der Wahl in einen Kreisvorstand ausscheiden musste und der Ersatz noch nicht geregelt ist. „In der Tat müssen wir organisatorisch einiges klären, das kostet Zeit“, erklärt der Landesschiedsrichter Klaus Wichmann auf Rundblick-Anfrage.

Folgen Sie dem Politikjournal Rundblick?

Facebook    Twitter    Instagram    Soundcloud

Da das Bundesschiedsgericht es abgelehnt haben soll, an Stelle des Landesschiedsgerichts zu agieren, planen die Beschwerdeführer den Weg über ordentliche Gerichte – denn die Zeit wird knapp. Wenn wegen formeller Mängel die Aufstellung der AfD-Landesliste wiederholt werden müsste, ist höchste Eile geboten. Bis 17. Juli muss eine einwandfreie Landesliste beim Landeswahlleiter eingereicht sein, danach ist eine Nachbesserung nicht mehr möglich. Noch gilt aber laut Landessatzung für die AfD eine vierwöchige Einladungsfrist – und der 17. Juli naht schon in vier Wochen.