Nun bleibt zwar nebulös, was mit „modernisieren und fortentwickeln“ gemeint ist. Aber die rot-grüne Koalition hat immerhin in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, genau dies zu tun mit dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz. Es regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen in den Behörden des Landes und der Kommunen. Christiane Schömburg und Matthias Schrade von der Beamten-Vertretung der Gewerkschaft Verdi feiern diese Aussage der künftigen Regierungsparteien als Erfolg. 

Auch wenn der Koalitionsvertrag die Aussage nicht näher ausführt, gibt es aus den Kreisen der Gewerkschaften und auch vom Beamtenbund immer wieder Vorstöße, die Einflussmöglichkeiten der Personalvertretungen auszuweiten. Es geht dabei vor allem um die Rechte dieser Vertretungen, die gegenwärtig schon bei ganz vielen Schritten in der Behörde beteiligt werden müssen – bei der Einstellung, bei Beförderungen, bei der Verlängerung von Probezeit oder beim Aufstieg in die höhere Laufbahn, aber auch bei Entlassungen. Wenn eine Abordnung länger als drei Monate dauert, muss der Personalrat auch beteiligt werden. Mitunter ist nun mit „Modernisierung“ gemeint, dass auch bei den verschiedenen Schritten der Digitalisierung die Mitarbeitervertretung in den Behörden nicht nur mitreden soll – sondern möglichst auch in die Planung und Konzeption frühzeitig einbezogen wird. Das beginnt mit der technischen Ausrüstung, geht über die Ausgestaltung der Büros bis hin zu der Frage, wie stark Computerarbeit die Arbeit schlechthin prägen oder bestimmen soll. Wie ist es mit den Pausen, mit Heimarbeit und mit der Frage, ob Heimarbeit ebenso an feste Start- und Endzeiten gebunden werden muss wie Büroarbeit. 

Wie die Verdi-Vertreter auflisten, gibt es noch weitere Aussagen im Koalitionsvertrag, die sie positiv stimmen. So wird ein Rechtsanspruch auf Bildungszeit von jährlich bis zu fünf Tagen für Beamte angestrebt – ebenso wie es für die Tarifbeschäftigten schon gilt. Erfreut sind die Verdi-Vertreter auch über die Ankündigung, die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte öffnen zu wollen. Einen entsprechenden Vorstoß hatte die Fraktion der Grünen schon vor Jahren im Landtag vorgetragen, es ist aber dann nicht abschließend darüber beraten worden. Seinen Unmut darüber, dass diese Reform verschleppt werde, hatte vor anderthalb Monaten der damalige Grünen-Finanzpolitiker Gerald Heere geäußert, der jetzige neue Finanzminister. Mit dem rot-grünen Koalitionsvertrag kommt das Thema jetzt wieder auf die Tagesordnung, gepriesen wird das „Hamburger Modell“. Dieses sieht vor, dass Beamte, die nicht das übliche Modell der privaten Krankenversicherung und Beihilfe (einschließlich komplizierter Einzelabrechnung der Belege) wählen, vom Land einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen bekommen. Nach bisherigen groben Schätzungen würde das für das Land Mehrkosten von jährlich elf Millionen Euro bedeuten. Bisher haben sich die Vertreter des Beamtenbundes kritisch zu diesem Plan geäußert, da sie auf das „Alimentationsprinzip“ setzen, also die besondere Fürsorgepflicht des Staates gegenüber den Beamten.

Das Lob von Verdi bezieht sich noch auf andere Passagen im Koalitionsvertrag. So steht darin, dass die Stellen der hauptamtlichen Feuerwehrleute besser besoldet werden sollen, die Feuerwehrzulage und der Anwärterzuschlag sollten erhöht werden. Die Feuerwehrzulage solle auch wieder ruhegehaltsfähig sein. Außerdem solle für die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst neben dem Jobticket auch das Fahrradleasing angeboten werden.