Das Landvolk fordert einheitliche Vorgaben bei der Genehmigung von Lichterfahrten, das Land will mit einem Erlass nachsteuern. | Foto: Landvolk Niedersachsen

Christoph Wilk, Abteilungsleiter für Verkehr und Mobilität im Wirtschaftsministerium, hat im Wirtschaftsausschuss für Klarheit bei den sogenannten „Lichterfahrten“ gesorgt. „Niemand hat die Absicht, eine Lichterfahrt zu verbieten. Das Bundesrecht gibt jedoch relativ strenge Regelungen vor, die nicht für diese Lichterfahrten gemacht sind“, sagte Wilk. Das Land habe in dieser Richtung keine Gesetzgebungskompetenz. Grundsätzlich gebe es für Kommunen drei Möglichkeiten, um Lichterfahrten zu ermöglichen: das Versammlungsgesetz (VersammlG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Anmeldung als „kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen“.

Die Anmeldung als öffentliche Versammlung nach Paragraph 14 VersammlG sehen die Juristen im Wirtschaftsministerium jedoch kritisch – auch deswegen, weil es in dieser Sache noch keine Abstimmung mit dem Innenministerium gegeben habe, das dafür dann eigentlich zuständig wäre. Besser sei eine Genehmigung nach Paragraph 29 StVO wegen übermäßiger Straßenbenutzung, was nur bei Beleuchtung und Führerscheinen zu Problemen führen könne.

„Weihnachtsbaumbeleuchtungen benötigen keine Genehmigungen“, sagte Wilk. Wer mehr Licht wolle, müsse den Fahrzeugkonvoi wenigstens vorne und hinten von der Polizei absichern lassen. Zudem seien die Führerscheine der Klassen T und L, mit denen auch Jugendliche einen Traktor steuern dürfen, in diesem Fall nicht zugelassen – bei Brauchtumsveranstaltungen sind sie es dagegen schon. Was genau Brauchtum ausmacht, konnte der Abteilungsleiter zwar nicht sagen. Wilk stellte jedoch klar: „Auch ein erstes Mal kann eine Brauchtumsveranstaltung sein.“ Das Wirtschaftsministerium bereite derzeit einen Erlass vor, der den unteren Verkehrsbehörden bei der Erlaubnis von Lichterfahrten weiterhelfen soll. „Trecker braucht Brauchtum, Brauchtum braucht Trecker“, sagte Wilk.

Ein kompliziertes Antragsverfahren für die Anmeldung einer Lichterfahrt soll es in Niedersachsen auch zukünftig nicht geben. „Wir wollen dem Beispiel Sachsens nicht folgen, weil das deutliche Einschränkungen der Lichterfahrten bedeuten würde“, erläuterte der Abteilungsleiter. In Sachsen seien die Veranstaltungen teilweise aus dem Ruder gelaufen, was in Niedersachsen nicht der Fall gewesen sei. „Uns sind bislang keine Fälle bekannt, wo es Unfälle oder Verletzte gegeben hätte“, sagte Wilk und wertete dies als Erfolg der örtlichen Behörden, die bei der Erlaubnis von Lichterfahrten bisher immer richtig entschieden hätten. „Die vergangenen vier Jahre lassen daran keine Zweifel.“

Der CDU-Wirtschaftsexperte Marcel Scharrelmann zeigte sich nach der Unterrichtung erleichtert darüber, dass die Landesregierung den Lichterfahrten, die vor allem im ländlichen Bereich beliebt sind, keine Steine in den Weg legen wird. „Die heutige Klarstellung im Wirtschaftsausschuss zeigt erneut: Die Landesregierung steht nicht gegen diese Tradition, sondern sorgt für die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit solche Veranstaltungen sicher stattfinden können“, lautete das Fazit des Grünen-Landtagsabgeordneten Pascal Leddin. Sein Fraktionskollege Stephan Christ ergänzte: „Die Vorwürfe, die Landesregierung würde solche Lichterfahrten verbieten wollen, ist an den Haaren herbeigezogen. Die Klarstellung von Minister Lies, die auch in der Unterrichtung noch einmal unterstrichen wurde, sollte jetzt für Gewissheit sorgen.“