Die Hindenburgstraße im hannoverschen Zooviertel darf ihren Namen behalten. | Foto: Kleinwächter (Archiv)

Jewgeni Barstein, Vize-Sprecher des Verwaltungsgerichts Hannover, hat die Begründung der jüngsten Entscheidung der 10. Kammer des Gerichts mitgeteilt: Eine Gruppe von Anliegern der Hindenburgstraße in Hannover hatte sich gegen die Entscheidung des Stadtbezirksrats Hannover-Mitte gewandt, die Hindenburgstraße umzubenennen. Die Kläger meinten, der Stadtbezirksrat habe die Umbenennungsrichtlinie der Landeshauptstadt missachtet, aus der hervorgehe, dass der namensgebenden Person auch „schwerwiegende persönliche Handlungen zuzuschreiben“ sein müssten. Das sei bei Paul von Hindenburg, dem früheren Reichspräsidenten, nicht der Fall.


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Außerdem hätten Gewerbetreibende in der Straße besondere Belastungen zu tragen, da etwa Briefköpfe geändert werden müssten. Die Verwaltungsrichter wiesen die Klage zurück – die „Umbenennungsrichtlinie“ greife nicht mehr, da jetzt nicht mehr der Rat, sondern der Stadtbezirksrat für Umbenennungen zuständig sei. Für den Stadtbezirksrat aber sei die Richtlinie nicht bindend, und dieses Gremium könne auch auf ein wissenschaftliches Gutachten verweisen. Ein hinreichender Anlass für die Namensänderung sei damit gegeben, meinten die Richter. Die Anwohner könnten die Belastungen auch tragen, da dies die erste Umbenennung dieser Straße seit 1916 sei.