Was ist das für ein Gesetz?

 

Das sogenannte Informationszugangsgesetz soll zwei Dinge ermöglichen. Zum einen sollen Bürger das Recht auf Auskunft gegenüber der Verwaltung haben, ohne dafür einen besonderen Grund angeben zu müssen. Sprich: Wenn sich jemand für das Zustandekommen der Kfz-Gebühren interessiert, muss er nicht auch Besitzer eines Autos sein. Zum anderen soll die Verwaltung von sich aus wesentliche Informationen in ein allgemein zugängliches, zentrales Informationsregister einstellen, dass allen zugänglich ist. Somit kann der Bürger ohne Auto im Internet nachschauen, wie sich die Kfz-Gebühren zusammensetzen, ohne dafür die Verwaltung direkt bemühen zu müssen.

 

Klingt doch gut. Aber wo ist der Haken?

 

Es gibt mehrere. Zum einen befürchten die Verwaltungen einen „bürokratischen Overkill“. Das wolle die Landesregierung aber unbedingt vermeiden, wie Ministerpräsident Stephan Weil sagt. Eine Einschränkung etwa gibt es schon in dem Gesetzesvorschlag, den das Kabinett Anfang des Jahres eingebracht hat: Die Informationsbeschaffung soll Geld kosten. Alles, was sich innerhalb einer halben Stunde recherchieren lässt, ist für den Bürger kostenlos, für komplexere Anfragen werden die Gebühren je nach Zeitaufwand berechnet. Das soll zum einen Missbrauch durch Daueranfragen vorbeugen, zum anderen soll die Verwaltung damit zumindest einen Teil des Aufwands entschädigt bekommen.

Die Verwaltung treiben jedoch weniger die Anfragen um, als vielmehr die Auskunftspflicht durch das Informationsregister. Vor allem die Kommunen befürchten einen enormen Mehraufwand und die Bindung von Personal, da ein solches Register im Internet ständig gepflegt und aktuell gehalten werden muss. Im jetzigen Entwurf des Gesetzes erwähnt die Landesregierung das Register auch nicht ausdrücklich, es soll später durch eine Verordnung eingeführt werden. Damit will man auf die Verwaltungen zugehen und ihnen nicht eine weitgehende Veröffentlichungspflicht auferlegen.

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Gibt es Ausnahmen von dem Gesetz?

 

Ja, sogar eine ganze Menge. Der Landtag etwa ist als gesetzgebende Instanz ausgenommen, ebenso Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Verfassungsschutz. Der Landesrechnungshof und die Finanzbehörden müssen wegen des Steuergeheimnisses auch nicht alles öffentlich machen. Gleiches gilt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Schulen und Universitäten müssen keine Zeugnisse und Beurteilungen öffentlich machen, wohl aber Personalstärken und die Unterrichtsversorgung.

 

Was ist mit dem Datenschutz?

 

Der soll gewahrt bleiben. Personenbezogene Daten sollen nur herausgegeben werden, wenn das öffentliche Interesse das Geheimhaltungsinteresse überwiegt. Andere sensible Daten wie etwa Architektenzeichnungen in Bauplänen, Verträge zwischen Behörden und Unternehmen sowie Entwürfe für Gesetzesvorlagen sind vom Informationszugangsgesetz ebenfalls unberührt.

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Wer ist dagegen und warum?

 

Die kommunalen Spitzenverbände lehnen das Gesetz ab, weil sie der Auffassung sind, die bestehende Rechtslage zur Akteneinsicht sei völlig ausreichend. Zudem lehnen sie die Veröffentlichung von Daten zu Personen oder Unternehmen komplett ab. Auch am Informationsregister stoßen sich die Kommunen, zumal es per Verordnung kommen soll. Dadurch wälze das Land die Verantwortung auf die Kommunen ab und die bekämen dadurch kein Geld als Entschädigung aus Landesmitteln.

 

Die Sparkassen lehnen das Gesetz ab, weil auch sie darin erwähnt werden. Die Kommunen sollen ihnen nahelegen, die Gehälter ihrer Vorstände zu veröffentlichen. Sparkassen seien aber nicht mit normalen Behörden zu verwechseln, heißt es in einer Stellungnahme. Vor allem befürchten die Sparkassen Wettbewerbsnachteile gegenüber Konkurrenten wie den Volksbanken, wenn sie internet Dokumente veröffentlichen müssten. Es würde Chaos entstehen, weil die Sparer den Eindruck bekämen, ihre Daten seien nicht mehr sicher. Zum anderen käme es häufig zum Konflikt zwischen dem Interesse der Bank auf Geheimhaltung und dem Interesse des Bürgers auf Information.

 

Dem Beamtenbund missfällt vor allem, dass der Gesetzesentwurf es erlaubt, die Namen und Dienstanschriften von Verwaltungsmitarbeitern, die bestimmte Vorgänge bearbeiten sind, zu veröffentlichen. Das ignoriere völlig die zunehmende Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, heißt es in einer Stellungnahme. Auch in ihrem privaten Umfeld würden Beamte wegen ihrer Arbeit verstärkt angegangen.