Wirtschaftsressort uneins: Sind Lichterfahrten Brauchtum – oder doch nicht?
Olaf Lies, Verkehrsminister, hat sogenannte „Lichterfahrten“ zu modernem Brauchtum erklärt. Über die Fahrten mit beleuchteten Fahrzeugen, die insbesondere im ländlichen Raum seit dem Ende der Corona-Pandemie große Beliebtheit genießen, ist jüngst eine politische Debatte ausgebrochen. Im zuständigen Wirtschaftsausschuss wird die Landesregierung an diesem Freitag offiziell dazu Stellung nehmen. Eine Pressemitteilung aus dem Wirtschaftsministerium deutet nun auf eine Umdeutung der Rechtslage durch die Hausspitze hin. „Diese Fahrten gehören mittlerweile zu Niedersachsen und stehen gerade in der Adventszeit als ein Zeichen des Zusammenhalts von Gesellschaft und der Gemeinschaft vor Ort. Die Landesregierung unterstützt diese Lichterfahrten ausdrücklich“, heißt es darin. Minister Lies sagt außerdem: „Hier entsteht vor Ort gerade ein neues, modernes Brauchtum und das unterstützen wir ausdrücklich.“ Diese Formulierung ist nun bemerkenswert, weil sie im Widerspruch zu einer vorherigen Einlassung der Fachebene steht. Noch am 11. November vertrat das Ministerium gegenüber dem Landkreistag in einem Schreiben, das dem Politikjournal Rundblick vorliegt, die Position, dass es sich bei Lichterfahrten weder um Brauchtum noch um Angelegenheiten des Versammlungsrechts handle, sondern um Veranstaltungen. Als solche müssten die Fahrten allerdings auf einer vom übrigen Verkehr abgegrenzten Strecke stattfinden. Ferner wird ausgeführt, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden dann entsprechende Vorgaben für eine solche Veranstaltung machen müssten – etwa hinsichtlich der Verkehrssicherungsmaßnahmen, der Art der Beleuchtung der Fahrzeuge, der Route und der Teilnehmerzahl. Der Landkreistag schlussfolgerte daraus in einem Rundschreiben, dass das Ministerium dem Wunsch der Kommunen nach einer niedrigschwelligen Genehmigungsmöglichkeit der Lichterfahrten nicht nachkomme.
Dieser Artikel erschien am 29.11.2024 in der Ausgabe #212.
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