27. Juli 2015
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300 neue Gymnasiallehrerstellen schon besetzt

(rb) Hannover. Von den zum Schuljahresbeginn 2015/16 freigegebenen 450 Stellen für Gymnasiallehrkräfte konnten nach Angaben von Kultusministerin Frauke Heiligenstadt bereits 300 schon besetzt werden. Nach ihrem Gespräch mit den Lehrerverbänden und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft am vorigen Freitag sprach die Ministerin von einem „riesigen Kraftakt“, den die Schulleitungen in den vergangenen Wochen dafür vollzogen hätten. Die Arbeitszeitverordnung sei als Konsequenz aus dem OVG-Urteil zur Lehrermehrarbeit in Abstimmung mit den Verbänden geändert und die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrkräfte von 23,5 auf 24,5 Wochenstunden wieder zurückgenommen worden. Der Ausgleich der im abgelaufenen Schuljahr zu viel geleisteten Unterrichtsstunden soll auf einem Arbeitszeitkonto für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte und Schulleitungen verbucht werden. Zudem sei die Möglichkeit geschaffen worden, im Schuljahr 2015/16 freiwillig eine zusätzliche Unterrichtsstunde zu erteilen, die dann ebenfalls einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werde, sagte Heiligenstadt. Die Ministerin sicherte zu, dass „für jede Stunde, die über die bestehende Unterrichtsverpflichtung hinaus geleistet wird, ein Ausgleich“ geschaffen werde. Für die Rückzahlung der angesammelten Stunden hätten sich die Verbände mit ihr auf „flexible Lösungen“ verständigt. Es bestehe die Möglichkeit des Ausgleichs in Form von Zeit, aber auch in Form von Mehrarbeitsvergütung. Eine zeitliche Einschränkung für den Ausgleich des Kontos gelte lediglich für den Beginn der Ausgleichsphase, d.h. erst vom Schuljahr 2016/17 an; darüber hinaus könnten Stunden zeitlich unabhängig ausgeglichen werden. Für die Lehrkräfte, die im neuen Schuljahr in den Ruhestand treten, gilt demnach die Ausnahmeregelung, dass der zeitliche Ausgleich bereits in diesem Schuljahr vollumfänglich erfolgen kann. Schließlich gibt es künftig auch Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Arbeitszeitkonten ohne Anrechnung auf den Höchstzeitraum von zwölf Jahren.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #141.
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