Die Corona-Lage spitzt sich nun auch in Niedersachsen deutlich zu. Mit dem gestrigen Tag wurde beim Leitindikator der Hospitalisierungsquote der Schwellenwert von 6 überschritten, er lag am Mittwoch bei 6,3. In Verbindung mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 wird damit die Warnstufe zwei aktiviert. Dies gilt allerdings erst nach einem Ablauf von fünf Tagen, der Sonntag wird dabei nicht mitgezählt.

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Da allerdings davon auszugehen ist, dass die Zahlen so bald nicht wieder nach unten gehen, geht Niedersachsens Regierungssprecherin Anke Pörksen davon aus, dass ab kommendem Mittwoch die entsprechenden Allgemeinverfügungen in den allermeisten Kommunen in Kraft treten werden. Einzig drei Kommunen erfüllten am gestrigen Mittwoch noch nicht alle Voraussetzungen: der Landkreis Nienburg, die Stadt Osnabrück und der Landkreis Holzminden. Tritt die Warnstufe 2 in Kraft, wird es starke Einschränkungen auch für Geimpfte und Genesene geben. In zahlreichen Bereichen gilt dann nämlich die sogenannte 2G-Plus-Regel – das heißt, dass trotz Impfung oder Genesung zusätzlich ein negativer Corona-Test vorgelegt werden muss. Ein heimischer Selbsttest werde dabei nicht ausreichen, erklärte Pörksen gestern vor Journalisten. Die Verlässlichkeit ist dabei schlicht nicht geboten. Allerdings soll es möglich sein, am Arbeitsplatz unter offiziell berufenen Zeugen Tests durchzuführen und die entsprechende Bestätigung auch außerhalb des beruflichen Kontextes vorzulegen.

Hotels, Gastronomie oder Kosmetik: 2G-Plus-Regel gilt ab Warnstufe 2

Ab Warnstufe 2 gilt die 2G-Plus-Regel etwa in der Gastronomie aber auch bei privaten Feiern, bei der mehr als 15 Personen zusammenkommen. Im Außenbereich gilt die einfache 2G-Variante – also Zugang für Geimpfte und Genesene. In der Gastronomie wird Besuchern zudem eine FFP2-Maskenpflicht auferlegt, bis der Sitzplatz erreicht wird. In Hotels und Pensionen wird 2G-Plus gelten, außerdem müssen Tests bei der Anreise und dann zweimal wöchentlich durchgeführt werden. Auch bei den sogenannten körpernahen Dienstleistungen wird es ab Warnstufe 2 im Innenbereich die 2G-Plus-Regel geben. Ausgenommen werden die Blutspende und medizinisch notwendige Anwendungen. Beim Sport, bei Großveranstaltungen, im Kino, Theater und Zoo, in Clubs sowie auf Weihnachtsmärkten werden nur noch Genesene und Geimpfte mit zusätzlichem negativem Testergebnisse eingelassen.

Corona-Ausnahmen für Glaubensgemeinschaften? Die Landesregierung tut sich seit Beginn der Pandemie sichtlich schwer damit, die Rechte der religiösen Gemeinschaften im Land im gleichen Maße zu beschränken wie beim Rest des öffentlichen Lebens. So sieht die aktuelle Corona-Verordnung noch dezidiert Ausnahmen etwa bei der 3G-Pflicht vor, wenn es um „religiöse Veranstaltungen“ also etwa Gottesdienste geht. Wenn der Abstand eingehalten werden kann, dürfte in Kirchen dann offenbar der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden. Derzeit darf demnach sogar noch gesungen werden, obwohl das im vergangenen Winter noch als hochbedenklich eingestuft worden war. Niedersachsens Regierungssprecherin Anke Pörksen begründet diese Sonderregeln mit der verfassungsrechtlich besonderen Stellung der Glaubensausübung. Der Staat habe deshalb „besonders große Hemmungen“, sagte Pörksen am Mittwoch vor Journalisten.

Pörksen verwies darauf, dass Kommunen mit einem erhöhten Infektionsgeschehen den Kirchen durchaus Auflagen machen könnten. Allerdings habe die Regierung auch gute Erfahrungen mit den großen Religionsgemeinschaften gemacht. Die Regierungssprecherin rät deshalb dazu, Einschränkungen immer nur im Einvernehmen mit den Glaubensgemeinschaften zu verhängen. Außerdem beschränkten sich die Kirchen mitunter schon selbst, aus eigenem Verantwortungsbewusstsein heraus. Pörksen erklärte allerdings auch, dass die Staatskanzlei bereits Schreiben „aus kirchlichen Zusammenhängen“ erhielte, in denen ausgeführt werde, dass es für Ausnahmen für die Kirchen keinen Grund gebe. Mit entsprechenden Änderungen für die Kirchen und andere Glaubensgemeinschaften kann also in der näheren Zukunft gerechnet werden. Pörksen bat jedoch darum, mit der Diskussion speziell zu Weihnachtsgottesdiensten noch etwas zu warten, denn es sei ja erst November. In 29 Tagen ist Heiligabend.