Reinhard Albrecht, AfD-Mitglied aus Bergen (Kreis Celle), hat vor dem Landesschiedsgericht der Niedersachsen-AfD eine einstweilige Anordnung beantragt – das Gremium möge die Aufstellungsversammlung für die AfD-Landesliste am 2. und 3. Juli in Dötlingen (Kreis Oldenburg) für nichtig und unwirksam erklären. Albrecht, der in einem siebenseitigen Schreiben darlegt, er hätte selbst gern in einer Mitglieder-Vollversammlung für den Landtag kandidiert, nimmt Bezug auf die Parteisatzung. Darin seien Delegiertenversammlungen, wie sie in Dötlingen stattfand, gar nicht vorgesehen. Die Corona-Sonderverordnung des Landes, die den Parteien Abweichungen von ihren Satzungen gestattet, könne nicht mehr gelten – da die epidemische Notlage nicht mehr bestehe.

Umstritten: Die AfD-Aufstellungsversammlung in Dötlingen. | Foto: Wallbaum

Der Hinweis, dass der Landesparteitag Ende Mai die Kreisverbände zur Delegiertenbestimmung aufgefordert hatte, überzeuge nicht, denn dieser Hinweis sei „derart unbestimmt gefasst worden, dass er rechtlich als ungültig, wenn nicht gar als nichtig zu betrachten ist“. Dass der Landesvorstand die am 3. Juli beschlossene Liste schon der Landeswahlleiterin übergab, bevor am Nachmittag des 5. Juli das Landesschiedsgericht zusammenkam, sei zudem „grob rechtswidrig“.