Einen Tag vor der mit Spannung erwarteten Listenaufstellung der AfD für die Bundestagswahl bleibt unklar, ob die Versammlung in Hannover überhaupt stattfinden wird. Drei Kritiker des Landesvorsitzenden Armin Paul Hampel (Uelzen) im Landesvorstand, darunter die Vize-Vorsitzende Astrid zum Felde (Stade) und der Schatzmeister Bodo Suhren (Osnabrück), hatten das Landesschiedsgericht angerufen und dort einen Erfolg erzielt: Am späten Mittwochabend erklärte dieses ehrenamtliche Parteigericht, dass die Ladungsfrist für die Aufstellungsversammlung nicht eingehalten worden sei. Zu dem Mitgliedertreffen am 4. und 5. Februar sei also nicht ordentlich eingeladen worden. Während die Hampel-Kritiker die Entscheidung landesweit als Punktsieg feierten, so in den Kreisverbänden Osterholz-Verden, Göttingen, Harburg, Rotenburg und Osnabrück, holte die Mehrheit des Landesvorstandes mit Hampel an der Spitze gestern zum Gegenschlag aus. Sie riefen das Bundesschiedsgericht an und erklärten, das Landesschiedsgericht hätte in diesem Fall gar nicht urteilen dürfen – denn es gehe um eine Aufstellungsversammlung zur Bundestagswahl, die gar nicht mit einem Landesparteitag und den dort geltenden Satzungsregeln zu vergleichen sei. Das Landesschiedsgericht hatte zuvor diese Regeln übertragen. Für Landesparteitage gilt eine vierwöchige Ladungsfrist, diese war offenbar um einen Tag verkürzt gewesen. Das Hampel-Lager sagt, trotzdem seien die vier Wochen eingehalten worden, da die meisten Mitglieder per E-Mail die Nachricht erhalten hätten, und dort dauere die Übertragungszeit nur wenige Sekunden. Wenn tatsächlich die Frist verletzt worden sei, dann nur sehr geringfügig um wenige Stunden.
Für den weiteren Verlauf sind nun zwei Szenarien vorstellbar: Falls Hampel vom Bundesschiedsgericht Rückendeckung bekommt, wird er die Versammlung am Sonnabend eröffnen. Haben dort die Hampel-Anhänger eine Mehrheit, was nicht unwahrscheinlich ist, so dürfte eine Landesliste zur Bundestagswahl aufgestellt werden, die von Hampels Gefolgsleuten bestimmt wird. Vermutlich dürften das die Hampel-Gegner später mit Verweis auf den Spruch des Landesschiedsgerichts anfechten. Falls sich das Bundesschiedsgericht aber aus dem Streit in Niedersachsen heraushält, ist eine Verschiebung des Termins wahrscheinlich – vermutlich auf Anfang oder Mitte März. Im März muss die AfD nach einer anderen Entscheidung des Landesschiedsgerichts aber auch einen neuen Landesvorstand wählen, und die Hampel-Kritiker warten schon seit Monaten darauf, bei dieser Gelegenheit mit dem von ihnen ungeliebten Landesvorsitzenden abrechnen zu können. Die Hampel-Kritiker wollten unbedingt eine Vorstandsneuwahl vor der Aufstellung der Bundestagsliste erreichen. Hampel und mehrere seiner Anhänger, die ebenfalls für den Bundestag kandidieren möchten, wollen das auf jeden Fall verhindern. Der Streit um Terminsetzungen und Einladungen in der Partei dürfte also in den nächsten Wochen munter weitergehen.
Unterdessen hat sich das Hampel-Lager einen der Kritiker herausgepickt und in einem Brief an alle Parteimitglieder an den Pranger gestellt. Der Kriminalpolizist Lars Seemann aus Stade wird bezichtigt, die Partei gezielt schädigen zu wollen – mit den Mitteln der Konfrontation, Blockade in den Gremien, Kooperation mit Medien und „Schaffung eines Klimas der totalen Feindseligkeit“. Seemann habe dies schon einmal getan, heißt es in dem Schreiben an alle Mitglieder, nämlich vor 16 Jahren in der „Partei Rechtsstaatliche Offensive“, die auch Schill-Partei genannt wurde. Seemann hat sich gegen die Anschuldigungen verwahrt und eine Richtigstellung von Hampel verlangt.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #22.