Am Rande: Regierung antwortet ungern – auch im Bundestag
(rb) Die Klage der oppositionellen CDU im Niedersächsischen Landtag, die Landesregierung beantworte ihre Anfragen zu langsam, nicht umfassend oder gar nicht, die bereits mehrfach und mit Erfolg vor dem Staatsgerichtshof landete, ist offenkundig keine niedersächsische Spezialität. Auch im Bundestag ist das Thema hinlänglich bekannt, wo die Regeln für die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen jedoch wesentlich strenger sind als hierzulande. Während in Niedersachsen laut Landesverfassung unter einer „unverzüglichen“ Beantwortung eine Frist von einem Monat zu verstehen ist, die von der amtierenden Landesregierung in Extremfällen schon einmal mit entsprechenden Fristverlängerungen auf mehrere Monate ausgedehnt wird, wäre dergleichen im Bundestag schier undenkbar. Dort muss das jeweilige Ministerium innerhalb von 14 Tagen eine Antwort geben; eine Fristüberschreitung auf bis zu fünf Wochen wird dort von Parlamentspräsident Norbert Lammert als „nicht akzeptabel“ eingestuft; in Niedersachsen ist das eher die Regel als die Ausnahmeist. In Berlin ist es in der Tat der Bundestagspräsident, der von Zeit zu Zeit entsprechenden Beschwerden aus der Opposition nachkommt und das betreffende Ressort zur zügigen Arbeit ermahnt, wie der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe berichtet.
Es geht aber im Streit um den Anspruch von Abgeordneten auf Information durch die Regierung in Form von Kleinen Anfragen, einem der mittlerweile wichtigsten Instrumente der Opposition, nicht nur um den Zeitaufwand. Empört ist man hier wie dort vor allem darüber, wie sich die jeweilige Regierung um tatsächliche Antworten herumdrückt. Die hiesige Landesregierung neigt – im Übrigen ebenso wie ihre Vorgängerin – häufig dazu, Antworten auf Anfragen für ausführliche Darstellungen ihrer Sicht der Dinge in einem bestimmten Themenfeld in Form von Vorbemerkungen zu nutzen. Und anstatt auf die gestellten Fragen einzugehen, wird dann auf diese Vorbemerkungen verwiesen. Der betreffende Abgeordnete ist damit oft genauso klug wie zuvor.
Die Bundestags-Opposition muss sich dagegen immer wieder mit dem Hinweis auf das „Staatswohl“ abspeisen lassen und auf „schützenswerte Interessen der Bundesrepublik Deutschland“, die eine Offenlegung bestimmter Details nicht erlauben. Das gilt in besonderer Weise für den gesamten Bereich der Inneren Sicherheit, in dem gemauert wird, was das Zeug hält. Es bleibt auch Bundestagsabgeordneten wohl nichts anderes übrig als der Gang vor das Verfassungsgericht. Ein erstes Verfahren ist in Karlsruhe bereits anhängig. In dem Fall ging es um die verweigerte Antwort auf die Frage, ob beim Attentat auf das Münchener Oktoberfest auch V-Leute beteiligt waren. Mit der Verhandlung sei noch in diesem Jahr zu rechnen, heißt es. azDieser Artikel erschien in Ausgabe #62.