Anhörung im Sozialausschuss: „Kinderarmut nicht von der Elternarmut trennen“
In einer Anhörung im Sozialausschuss haben Sozialverbände den Antrag von SPD und Grünen zur Kinderarmut grundsätzlich gelobt. Rot-Grün fordert in dem Antrag unter anderem, das auf Bundesebene die Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets erhöht und unkomplizierter beantragt werden sollen. Außerdem soll die Anrechnung des Kindergeldes auf Hartz IV-Leistungen entfallen. Martin Fischer von der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege plädierte dafür, in einem Flächenland wie Niedersachsen die Mobilität als Kostenfaktor mit zu bedenken. „Es hilft nur bedingt, dem Kind eine Musikschule zu finanzieren, wenn die Eltern sich nicht die Fahrt dorthin leisten können“, erläuterte Fischer. Antje Funke von der Bertelsmann-Stiftung kritisierte, das derzeitig System der Existenzsicherung eröffne keine Teilhabe für Kinder.
Lars Niggemeyer vom Deutschen Gewerkschaftsbund erklärte, man dürfe Kinderarmut nicht von der Elternarmut trennen. Entscheidend sei die Einkommensarmut. „Immer mehr Menschen gehen zum Beispiel einer prekären Beschäftigung nach“, so Niggemeyer. „Jeder vierte Beschäftigte erhält einen Lohn von unter 9,30 Euro pro Stunde. Davon kann man keine Familie ernähren.“ Lothar Eichhorn vom Landesamt für Statistik präsentierte dem Ausschuss aktuelle Daten zur Kinderarmut in Niedersachsen. Demnach ist jedes fünfte Kind im Land armutsgefährdet. Vor allem Alleinerziehende seien massiv armutsgefährdet. Bei Ihnen liege die Quote bei 46,6 Prozent. Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens im Bundesdurchschnitt zur Verfügung hat.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #200.