Ansgar Schledde, AfD-Landesvorsitzender, dürfte heute per Landtagsbeschluss seine Immunität verlieren. Der Landtag stimmt darüber ohne Aussprache ab, ein einstimmiges Votum wird erwartet. Ein solcher Schritt per Parlamentsentscheid wird nötig, wenn staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in eine Anklage münden sollen. Dies ist offenbar jetzt der Fall, da die Staatsanwaltschaft Hannover erwägt, Schledde wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz anzuklagen. Die Ermittlungen laufen bereits seit 2024, als es erste Durchsuchungen in der AfD-Landesgeschäftsstelle und in der Kreisgeschäftsstelle von Schleddes Heimatverband Ems-Vechte gegeben hatte. Es geht um den ursprünglich von Christopher Emden geäußerten und mit Kontoauszügen begründeten Vorwurf, Schledde habe privat Spenden von Parteimitgliedern gesammelt, ohne diese Mittel ordnungsgemäß in Rechenschaftsberichten zu verbuchen. Kritiker hielten Schledde vor, er habe auf diesem Weg politische Gefolgschaften sichergestellt. Schledde hat wiederholt alle Vorwürfe strikt zurückgewiesen und versichert, sich gesetzestreu verhalten zu haben. In AfD-Kreisen kursieren Mails mit dem Hinweis, die aktuelle Immunitätsdebatte nicht öffentlich zu führen, sondern die Pressestelle agieren zu lassen.


