6. Apr. 2020
Soziales

Ausnahmezustand kann noch bis weit nach Ostern andauern

Der Leiter des Krisenstabes der Landesregierung, Sozial-Staatssekretär Heiger Scholz, rechnet noch nicht mit einer allgemeinen Aufhebung der Kontaktsperren und der Schließungen von Schulen und Geschäften in der Woche nach dem 19. April. „Vor weiteren Lockerungen wäre es sinnvoll, zuerst die Entwicklung der Infektionszahlen zu beurteilen – und auch die Auswirkungen der verstärkten Kontakte, die womöglich über die Ostertage entstehen“, sagte Scholz gestern vor der Landespressekonferenz. Da sich die Infektionen in der Regel zehn bis 14 Tage nach der Ansteckung erst bemerkbar machen, die Ostertage aber erst am 13. April enden, impliziert der Hinweis eine Bewertung frühestens am 24. April. Vorher könnten dann in der Logik von Scholz kaum Beschränkungen im wesentlichen Umfang aufgehoben werden. Auf Nachfragen erklärte der Sozial-Staatssekretär, das Modell einer gestaffelten Wiedereröffnung von Schulen sei durchaus sinnvoll: „Es ist nicht gut, wenn größere Einheiten en bloc wieder anlaufen.“ Nun könne man überlegen, ob die Abiturienten zuerst wieder die Schule besuchen sollten, da deren Prüfungen anstehen, oder die Grundschüler, damit Väter und Mütter von der Kinderbetreuung entlastet werden. Im Krisenstab wäge man diese Fragen derzeit ab. https://www.youtube.com/watch?v=DW_QFxiCTug Scholz, der Krisenstab und die Landesregierung sehen sich wachsenden Forderungen ausgesetzt, die bislang sehr strikten Beschränkungen teilweise wieder aufzuheben. Die Steigerung der Infektionszahlen fällt einerseits derzeit geringer aus, was aber auch daran liegen kann, dass die Gesundheitsämter der Kreise später melden. Trotzdem gibt das Land derzeit nicht Entwarnung, was offenbar sehr stark an einem eher schleppenden Ausbau der Intensiv-Betten in den Krankenhäusern liegt. Viele Beatmungsgeräte sind bestellt, aber bisher nicht geliefert worden – das Wachstum soll in den vergangenen Wochen bei weniger als 50 liegen. Ohne Beatmungsgeräte sind die Betten aber für den Fall einer stark steigenden Zahl von Corona-Patienten schlecht gerüstet. Einfachere Beatmungsgeräte, die nicht dem höchsten Standard entsprechen, werden bisher von vielen Ärzten abgelehnt, obwohl man ohne diese vermutlich nicht auskommen wird. Scholz erklärte, die Verzögerung der Infektionen sei zentral, wenn man das Gesundheitssystem nicht überfordern wolle. „Wir spielen hier nicht Halma, es geht um Leben und Tod!“ Zum Corona-Geschehen gibt es weitere Entwicklungen: Kommunen fordern neue Regeln: Die Rechtsverordnung, die die Landesregierung am 3. April erlassen hat, soll nun bis heute oder morgen geändert werden. Klar ist, dass private Kontakte in der eigenen Wohnung zu Freunden oder Verwandten ausdrücklich wieder erlaubt werden. Die kommunalen Spitzenverbände fordern weitere Lockerungen des Kontaktverbots – etwa bei Kinderbetreuungen, Hausbau, Renovierung und Umzügen. Sie wollen auch den Betrieb von Autowaschanlagen wieder zulassen. An Beerdigungen sollten nach den Vorstellungen von Städtetag, Landkreistag und Gemeindebund auch Schwiegereltern oder -kinder oder auch Freunde des Verstorbenen wieder teilnehmen dürfen. Bislang ist das ausgeschlossen. Der Blumenverkauf solle auch auf Wochenmärkten wieder gestattet werden. AfD legt Pflege-Forderungen vor: Der AfD-Sozialpolitiker Stephan Bothe fordert in einem Sechs-Punkte-Plan, alle Pflegeheime mit Schutzkleidung und Masken für das Personal auszustatten. Die Kosten sollten die Kassen übernehmen. Mobile Corona-Testeinheiten sollten regelmäßig alle Pflegeheime aufsuchen, das Personal und die Bewohner überprüfen. In Behelfskliniken und Reha-Kliniken solle Platz frei gehalten werden für positiv getestete Bewohner von Pflegeheimen, die dort isoliert werden sollten. Linke will mehr Frauenhäuser: Weil die Frauenhäuser häufig überbelegt seien, sollen nach Vorstellungen der Linkspartei in Niedersachsen Hotels und Pensionen von den Kommunen als Ausweichplätze angemietet werden. Das fordert die Landesvorsitzende Heidi Reichinnek. Quarantäne-Daten werden gemeldet: Die Polizei erhält Nachricht über die Personen, die infiziert sind und sich in einer Quarantäne bewegen müssen. Dies geschehe zum Eigenschutz der Polizeibeamten, teilte das Innenministerium mit. Wer die Quarantäne vorsätzlich missachtet und sich frei bewegt, begeht eine Straftat, betonte Scholz.  
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #067.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning