Behinderten-Werkstätten nehmen Vermittlungsauftrag nicht ernst
(rb) Hannover. Die seit den 70-er Jahren bestehende gesetzliche Verpflichtung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, geeignete Beschäftigte in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, findet praktisch nicht statt. Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra, hat am Dienstag auf die beschämende Statistik der Bundesagentur für Arbeit hingewiesen, nach der die Zahl der Vermittlungen aus den Werkstätten im vorigen Jahr noch einmal um 13 zurückgegangen ist, so dass die Quote jetzt bei 0,17 Prozent liegt. Sie halte diese geringen Übergangszahlen für nicht hinnehmbar, gerade weil der Arbeitsmarkt dringend Arbeitskräfte brauche, sagte Wontorra. Sie verwies auf das „Budget für Arbeit“, das in Niedersachsen vor einigen Jahren eingeführt worden war und mit dem der Wechsel aus einer Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt finanziell unterstützt wird. Aber auf die 78 in Niedersachsen anerkannten Werkstätten entfalle nicht einmal jeweils eine Vermittlung. Noch nicht einmal jede zweite Werkstatt werde ihrem Ausgliederungsauftrag gerecht, denn es gebe Einrichtungen, die es pro Jahr auf zwei oder mehr Vermittlungen brächten. Jetzt sei die Politik gefordert, intensiv darauf zu dringen, dass der Vermittlungsauftrag sieben Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention endlich ernst genommen werde, meinte Wontorra. Sie selbst werde verstärkt mit den Werkstatträten in den Einrichtungen zusammenarbeiten und gemeinsam mit ihnen eine Strategie entwickeln, wie die Werkstätten dazu gebracht werden können, ihren Auftrag zur Ausgliederung von geeigneten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ernster zunehmen, kündigte die Behindertenbeauftragte an.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #114.