
Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hat sich am Dienstag die Rückendeckung des Kabinetts für die Entscheidung geholt, die Überwachung des AfD-Landesverbandes Niedersachsen durch den Verfassungsschutz zu intensivieren. Künftig gilt die Landespartei als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“. Bisher war sie nur „Verdachtsfall“. Daraus folgt, dass der Verband von V-Leuten observiert werden darf, dass längere Observationen erlaubt sind und dass Daten von Parteiaktivisten vom Verfassungsschutz gespeichert werden können. Behrens sagte, sie bereite dazu mehrere Schritte vor. Wer für die AfD kandidiert, etwa bei den Kommunalwahlen, oder Vorstandsämter übernimmt, soll namentlich erfasst werden. Wer Beamter werden will, soll auf einem Fragebogen angeben, ob er Mitglied der AfD ist. Setzt er dort ein Kreuz, so sei ein Verdacht begründet, dass er keine Gewähr für die Verfassungstreue bietet. Vorsätzlich falsche Angaben hätten harte Konsequenzen. AfD-Funktionsträger sollen nach Möglichkeit keinen Waffenschein mehr haben dürfen. Menschen, die für eine Tätigkeit in Sicherheitsdiensten eine Sicherheitsüberprüfung benötigen, sollen diese nicht erhalten, wenn sie AfD-Funktions- oder -Mandatsträger sind.
Die Ankündigungen der Ministerin zielen auf eine Wiedereinführung des 1972 von Bund und Ländern beschlossenen „Radikalenerlasses“. Auch damals war das Ziel, Extremisten aus dem öffentlichen Dienst fern zu halten. Ansatzpunkt für die Auslese von Bewerbern war die Parteimitgliedschaft – so, wie es jetzt mit Blick auf die AfD vorgesehen ist. Kurioserweise liegt seit vergangenen September ein Antrag von SPD und Grünen im Landtag vor, in dem beide Fraktionen erklären, dass sie das Leid der Betroffenen vom 1972er Radikalenerlass „anerkennen und bedauern“. Es habe damals die Verfolgung Andersdenkender gegeben.
Am Dienstag überstürzten sich im politischen Hannover die Ereignisse. Am Vormittag lud das Innenministerium überraschend zu einer Pressekonferenz „zu einem aktuellen innenpolitischen Thema“ ein, ohne näheres zu verraten. Dann trat neben Behrens noch Verfassungsschutz-Präsident Dirk Pejril auf. Er berichtete über ein 200 Seiten starkes Gutachten seiner Behörde zur AfD. Rechtsextremistische Ideologie bilde „mittlerweile den Konsens innerhalb der Gesamtpartei und auch des Landesverbandes Niedersachsen“, sagte Pejril. Behrens erklärte, die AfD Niedersachsen mache „unseren Staat und unsere demokratischen Institutionen verächtlich“, sie betrachte Bürger mit Migrationshintergrund als Menschen zweiter Klasse, propagiere „unverhohlen die sogenannte Remigration von Millionen Menschen“ und pflege einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff. In langen Ausführungen sagte Pejril, dass die Untergruppen „Der Flügel“ und die Jugendorganisation JA in der Landespartei personell und ideologisch aufgegangen seien. Die Fremdenfeindlichkeit werde gepflegt. Nur einen einzigen Beleg lieferte der Verfassungsschutz-Präsident, nämlich eine Äußerung aus dem Kreisverband Wolfsburg, wobei der Verfasser nicht erwähnt wurde. Auf Nachfragen erklärte Pejril, sein Gutachten bleibe eine Verschlusssache, weshalb eine Überprüfung der Basis seiner Behauptungen erst viel später, in einem womöglich von der AfD angestrengten Prozess gegen die Einstufung, möglich sein wird.
Später räumte Pejril ein, dass die aktuellen Erkenntnisse seiner Behörde auf öffentlich-zugänglichen Quellen beruhen. In Programmen der Partei spiegele sich die der AfD vorgeworfene Haltung nicht wider: „Was geschrieben steht, deckt sich nicht mit dem, was Akteure verbreiten“, meinte er. Welche Akteure was verbreiten, blieb in der Pressekonferenz ungenannt. Nach dem niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz muss die Landesregierung bis 6. Mai entscheiden, ob die seit Mai 2022 laufende Beobachtung der AfD eingestellt oder ausgeweitet wird. Eine dritte Möglichkeit gab es nicht. Pejril empfahl in seinem Gutachten, das er am 8. Januar fertigstellte, die Ausweitung. Behrens unterschrieb dieses am 10. Februar – und wartete eine Woche bis zur Bekanntgabe.
Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen, sowie CDU-Landtagsfraktionschef Sebastian Lechner begrüßten die Entscheidung von Behrens. Der AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde sagte: „Die Klage gegen diese empörende Entscheidung geht heute noch raus. Offensichtlich ist, dass dahinter politisches Kalkül steckt. Der Verfassungsschutz als untergeordnete Abteilung des Innenministeriums wird von der SPD-Ministerin instrumentalisiert. Es geht darum, dem politischen Gegner zu schaden.“


