Bezüge- und Versorgungsverwaltung wird wieder selbstständig
(rb) Hannover. Das im Jahr 2010 aufgelöste und mit der Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover zusammengeführte Landesamt für Bezüge und Versorgung soll zum 1. April unter seinem alten Namen wieder als selbstständige Landesbehörde geführt werden. Das hat das Kabinett am Dienstag auf Vorschlag von Finanzminister Peter-Jürgen Schneider beschlossen. Die vier dezentralen Standorte der bisher in der Abteilung 4 der heutigen OFD Niedersachsen organisierten Bezüge- und Versorgungsverwaltung in Hannover, Aurich, Braunschweig und Lüneburg sollen erhalten bleiben. Dem aktuellen Beschluss vorausgegangen war Ende Dezember 2014 eine Evaluation dieser Verwaltungseinheit mit dem Ergebnis, dass das erwartete Zusammenwachsen mit der damaligen OFD Hannover und dem im Finanzministerium angesiedelten Landesliegenschaftsfonds zu einem „leistungsstarken, serviceorientierten und zentralen Dienstleister der Finanzen mit schlanken Geschäftsprozessen und einer erhöhten Dienstleistungsqualität“ nicht im gewünschten Umfang erreicht worden sei, erläuterte der Finanzminister. Als Hintergrund wird die Unterschiedlichkeit der betroffenen Verwaltungsbereiche genannt, die nur wenige Schnittmengen hätten. Schneider verspricht sich von der Neuorganisation optimierte Arbeitsabläufe, die sich positiv auf die Arbeitszufriedenheit und die Motivation der rund 900 Mitarbeiter/innen und damit auch auf die Arbeitsergebnisse auswirken würden. Die Bezüge- und Versorgungsverwaltung ist die zentrale Dienstleisterin für die Auszahlung der Bezüge für die rund 210 000 aktiv Beschäftigten des Landesdienstes sowie für die ca. 93 000 Versorgungsempfänger/innen, verwitwete Personen und Waisen. Das Volumen beträgt nach Angaben des Finanzministeriums rund 11,5 Milliarden Euro. Dazu kommen Berechnung und Auszahlung von Kindergeld, Heilfürsorge etc.; hierfür werden jährlich mehr als 950 000 Beihilfeanträge mit einem Volumen von ca. 770 Millionen Euro bearbeitet. Schließlich geht es auch um Renten, Kosten für Heilverfahren und Krankenversorgung sowie Hilfen in besonderen Notlagen aus dem Niedersächsischen Härtefonds an Verfolgte des NS-Regimes und deren Angehörige. Vorläufig ausgenommen von der Neuorganisation ist die Aufgabe des neuen Landesamtes als Zentrale Vollstreckungsstelle, die jährlich mehr als 150 000 Forderungen der Gerichte und Behörden des Landes vollstreckt. Diese Stelle soll erst zum 1. Oktober 2016 in das Landesamt verlagert werden, nachdem die dafür notwendigen Änderungen der vollstreckungsrechtlichen Regelungen vorgenommen worden sind.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #28.