Bald häufiger mit Body Cams unterwegs: Die Polizei in Niedersachsen - Foto: Lukassek[/caption]
Allerdings interpretiert das Ministerium den Paragrafen 32, Absatz 4 des gültigen SOG dahingehend, dass stumme Bewegtbildaufnahmen schon jetzt zulässig sind. Die Landesdatenschutzbeauftragte sieht das anders und kritisiert, dass die „Body Cams“ schon vor der Verabschiedung des Gesetzes zur Nutzung freigegeben werden. „Es ist sehr bedauerlich, dass diese Maßnahme noch vor Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes getroffen wird. Denn darin wäre zumindest eine – wenn auch noch ergänzungsbedürftige – Rechtsgrundlage für den Einsatz von Bodycams enthalten“, sagt Barbara Thiel auf eine Anfrage des Politikjournals Rundblick. Jetzt allerdings sei der Einsatz der „Body Cams“ aus ihrer Sicht rechtswidrig, denn selbst die Aufnahme von Bildern ohne Ton sei nach ihrer Interpretation nicht vom gültigen Gesetz gedeckt.


