12. Nov. 2017
Kommentar

Body-Cams kontrollieren Polizisten und Angreifer

Darum geht es: Innenminister Boris Pistorius hat angekündigt, die Polizei demnächst flächendeckend mit 500 Body-Cams auszustatten. Ist der Einsatz dieser Geräte sinnvoll? Ein Kommentar von Isabel Christian.   Es ist ein ungleiches Kräftemessen, dem sich die Polizei seit gut einem Jahrzehnt gegenübersieht. Auf der einen Seite Randalierer, Störenfriede oder einfach Menschen, die der Polizei grundlegend misstrauen. Wenn sie sich von Polizisten in ihren Rechten eingeschränkt fühlen, zücken immer mehr von ihnen das Smartphone, aktivieren die Kamera und halten drauf. Anschließend macht das Video unter den Freunden die Runde oder landet gleich im Internet. Das Recht am eigenen Bild? Datenschutz? Gilt aus Sicht dieser Leute für Polizisten nicht. Selbst schuld, wenn man die Polizeiuniform anzieht. Auf der anderen Seite stehen diese Menschen in Uniform, die den Staat vertreten und das Gesetz durchsetzen sollen. Wir leben in einem Rechtsstaat, deshalb liegt die Beweislast nicht bei dem, der gegen das Gesetz gehandelt hat, sondern bei dem, der dieser Ansicht ist. Wie aber soll das gehen, wenn Polizisten ihre Version der Geschehnisse nur mit Worten darlegen dürfen, während sie für ihr Eingreifen mit Wort und Bild in der Öffentlichkeit an den Pranger gestellt werden können? Man kann es nicht verbieten, Polizisten zu filmen. Sie sind Teil des Staates und damit Teil der Öffentlichkeit. Aber man kann die Schieflage korrigieren. Dazu braucht es die Body-Cam.   Auch Polizisten müssen in der Lage sein, in aus ihrer Sicht brenzligen Situationen die Kamera mitlaufen zu lassen. Allein die Möglichkeit dazu hat abschreckende Wirkung, wie die Pilotversuche gezeigt haben. Sie ist ein Signal an Störenfriede, dass zumindest bei der Anfertigung von Videomaterial Waffengleichheit herrscht. „Benimmst du dich daneben, kannst du dich nicht herausreden, wir hätten dich provoziert.“ Doch Provokation geschieht auch und meist zuerst in Worten. Deshalb müssen die Polizisten auch in der Lage sein, den Ton zum Geschehen aufzuzeichnen. Es ist Beweismittel, aber auch Warnung an die Beamten zur Selbstbeherrschung. Denn ihre Stimme wird auch auf dem Band zu hören sein. Ebenso das Prerecording. Dadurch speichert die Kamera einige Bildsequenzen, die sie vor dem eigentlichen Einschalten durch den Beamten wahrgenommen hat. Ton und Prerecording sind wichtig, weil sie dem Videomaterial mehr Authentizität verleihen. Denn bei der reinen Bildaufnahme kann der Polizist in gewissem Maße steuern, was die Kamera aufnimmt. Missverständnisse und eine einseitige Darstellung der Ereignisse sind möglich. Ton und vor dem bewussten Einschalten der Kamera aufgenommene Bilder sind schwieriger zu manipulieren und machen das Risiko geringer. Die Body-Cam bietet also nicht nur den Polizisten Schutz vor falschen Behauptungen, sondern auch ihren Kontrahenten. Dafür müssen aber alle Funktionen der Body-Cam eingesetzt werden. Es hilft der Situation nicht wirklich, wenn die Kamera nur stumme Bilder liefern kann, weil alles andere nicht vom Gesetz erlaubt ist. Diesen Mangel muss die Politik so schnell wie möglich abstellen. Die Landesdatenschutzbeauftragte hat deutlich gemacht, dass der Mitschnitt von Ton und das Prerecording tendenziell möglich sind, aber nur auf einer rechtlichen Grundlage. Also müssen die neue Landesregierung und die neue Regierungsmehrheit sich so rasch wie möglich nach ihrem Zusammentreten auf ein neues Polizeigesetz einigen und die Voraussetzungen für den Einsatz von Body-Cams schaffen. Nur auf diesem Wege werden die Mini-Kameras der Polizei wirklich eine Hilfe sein und für eine bessere Klärung von Auseinandersetzungen beitragen.   Mail an die  Autorin dieses Kommentars
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #200.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum