Fordern mehr Zeit, um BGE-Zwischenbericht zu lesen: Vertreter der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg Martin Donat und Wolfgang Ehmke sowie Juristin Michéle John. - Foto: nkw[/caption]
Als eine „Sache der Unmöglichkeit“ bezeichnet Martin Donat, der Vorsitzende der Bürgerinitiative, dieses kurze Zeitfenster. Das meint er zum einen rein logistisch, denn die Teilnehmer der Fachkonferenz müssten binnen kürzester Zeit von den kommunalen Gremien bestimmt werden. Zudem müssten in wenigen Tagen zahlreiche Übernachtungsmöglichkeiten am Tagungsort angemietet werden. Unmöglich sei zudem aber auch die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem, was die BGE in ihrem Bericht darlegen wird. Problematisch werde es vor allem für jene Regionen, die bisher noch gar nicht auf dem Schirm haben, dass sie in die engere Auswahl für einen möglichen Endlager-Standort kommen könnten.
In der ersten Phase des Auswahlprozesses der BGE werden im Herbst Teilgebiete bestimmt, die aufgrund ihrer geologischen Beschaffenheit als Standort für ein Atommüll-Endlager in Frage kämen. Vertreter der Bürgerinitiative berichten von voraussichtlich 70 bis 80 Teilgebieten, die betreffen sein könnte, woraus sich dann eine Teilnehmerzahl von knapp 1000 Personen bei der ersten Fachkonferenz ergeben würde. Donat befürchtet, dass die kurze Ladungsfrist zu einer „Chaotisierung des Verfahrens“ führen könnte, womit schließlich das Partizipationsverfahren insgesamt diskreditiert werden solle.
Gutachten: Zwei Wochen sind viel zu kurz
Die Bürgerinitiative aus Lüchow-Dannenberg hat daher nun ein Gutachten vorgelegt, das sie bei einer Hamburger Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben hatte. Darin wurde die Frage behandelt, ob die kurze Frist von zwei Wochen laut Standortauswahlgesetz überhaupt zulässig sei. Die Juristin Michéle John, die das Gutachten ausgearbeitet hat, berichtete gestern in Hannover, dass der Gesetzgeber zwar keine konkreten Fristen vorgeschrieben habe. Sie kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die zwei Wochen, gemessen an den Zielvorgaben des Beteiligungsverfahrens, viel zu kurz seien. Denn laut Gesetz soll die Endlagersuche durch ein „partizipatives, transparentes und selbstlernendes Verfahren“ durch die Öffentlichkeit begleitet werden.Lesen Sie auch: Umweltminister Lies fordert: Suche nach Endlager muss nachvollziehbar sein
Es müsse daher „frühzeitig, umfassend und systematisch über die Ziele, Mittel, den Stand und die Auswirkungen“ unterrichtet werden, erläuterte die Juristin. Die für Mitte Oktober anberaumte Fachkonferenz zu den Teilgebieten sei dabei die erste Möglichkeit für die Öffentlichkeit, teilhaben zu können. Doch dazu müssten die entsprechenden Kommunen, Kreise und gegebenenfalls auch Bürgerinitiativen überhaupt erst einmal wissen, dass sie zu den Betroffenen gehören. Diese Information erhalten sie aber erst mit der Vorlage des Berichts. Und dann benötigten die Betroffenen ausreichend Zeit, damit sie schließlich auf Augenhöhe diskutieren könnten.


