Marcel Litfin, parteiloser Bürgermeister von Harsum (Kreis Hildesheim), findet mit seinem Wunsch nach einem Waffenschein auch vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) kein Gehör. Die Lüneburger Richter kommen ebenso wie zuvor das Verwaltungsgericht Hannover zu dem Schluss, dass der Landkreis Hildesheim einen entsprechenden Antrag des Gemeindebürgermeisters im Januar 2020 zu Recht abgelehnt hat.

Auch in seinem Berufungsantrag gegen das Urteil aus erster Instanz habe Litfin nicht nachweisen können, dass er wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet sei. Der Kommunalpolitiker hatte seinen Antrag mit mehreren Mord- und Gewaltandrohungen gegen seine Person begründet. Mit der Schusswaffe habe er mögliche Angriffe auf sich und seine Familie abwehren wollen. Gegenüber dem Gericht habe Litfin allerdings nicht glaubhaft gemacht, dass die Schusswaffe erforderlich sei, um eine Gefährdung zu mindern.