28. Juni 2016
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Bund unterstützt reduzierten Mehrwertsteuersatz für Online-Medien

(rb) Hannover. Die Forderung des Niedersächsischen Landtags in einer im Januar beschlossenen Entschließung, den Mehrwertsteuersatz der Online-Angebote von Zeitungen und anderen Medien auf den Satz der Printausgaben (sieben Prozent) zu senken, wird vom Bund unterstützt. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006, nach der die Print-Medien ausdrücklich begünstigt werden, während jegliche elektronisch erbrachte Dienstleistung incl. Texte und Informationen über das Internet davon ausgenommen sind und den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen müssen. In einem Schreiben an Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat dessen Amtskollege aus Niedersachsen, Peter-Jürgen Schneider, bereits im Mai auf einen von der EU Kommission angekündigten Aktionsplan hingewiesen, nach dem im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt bis Ende 2016 ein Vorschlag zur Modernisierung und Vereinfachung der Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr präsentiert werden soll. Geplant sei, dass für elektronische Veröffentlichungen dieselben Ermäßigungssätze gelten sollen wie für physische Veröffentlichungen. Schneider hat Schäuble in dem Schreiben gebeten, sich für Möglichkeiten der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die Online-Angebote von Zeitungen und anderen elektronischen Informationen einzusetzen. Schneider ist damit in Berlin auf offene Ohren gestoßen. Schäuble hat ihm schon Ende Mai versichert, dass er sich auf EU-Ebene mit Nachdruck für eine entsprechend Richtlinienänderung verwenden wolle. Da allein die EU-Kommission das Recht habe, derartige Legislativvorschläge vorzulegen, blieben nunmehr eine solche Richtlinienänderung und das Ergebnis der darauf folgenden Beratungen abzuwarten, meinte Schäuble.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #123.
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