17. Apr. 2017
Inneres

Bundes-Förderung für die Schulsanierung nur für ärmste Kommunen?

Zwischen Bund und Ländern herrscht nach Rundblick-Informationen ein heftiger Streit darüber, ob das vom Bund angekündigte 3,5-Milliarden-Euro-Paket für die Schulsanierung so gut wie allen Kommunen zugutekommen soll – oder lediglich den ärmsten, also etwa einem Fünftel der rund 440 niedersächsischen Samtgemeinden, Einheitsgemeinden und Kreise. Die Frage soll geklärt werden, bevor der Bund die Änderung des Grundgesetzes anschiebt, die vor der Sommerpause in Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll. Hintergrund der Debatte ist ein Grundsatzkonflikt: Der Bund will möglichst viel Einfluss nehmen auf die inhaltliche Ausgestaltung des Förderprogramms. Die Länder wehren sich aber dagegen und verweisen auf die Kultushoheit der Länder. Allerdings wird die Zeit allmählich knapp. Das Bundesfinanzministerium liebäugelt auch mit einem Modell, das eine Projektfinanzierung vorsieht – für jedes einzelne Vorhaben müssten dann Anträge geschrieben und später genehmigt werden. Die Kommunalverbände in Niedersachsen warnen vor diesem Weg, zumal unklar ist, wer den bürokratischen Aufwand bewältigt. Das Programm für Schulsanierungen ist Bestandteil der im vergangenen Herbst beschlossenen Bund-Länder-Regelung zu den Länderfinanzen. Auf der einen Seite übernimmt der Bund einen Großteil der finanziellen Verpflichtungen für die unterstützungsbedürftigen Länder, auf der anderen mussten die Länder einwilligen, dass der Bund die Zuständigkeit für die Planung und den Bau von Bundesautobahnen an sich zieht. Dieser Teil wird vor allem von Niedersachsen vehement abgelehnt. Eine zusammen mit diesem Beschluss festgelegte Zusatzvereinbarung sieht zudem vor, das Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes für die Länder noch einmal um 3,5 Milliarden Euro aufzustocken, für Niedersachsen hieße das dann 300 Millionen Euro zusätzlich. Schwerpunktmäßig soll mit diesem Geld die Sanierung von Schulgebäuden finanziert werden. Wie das aber geschehen soll, teilt die Geister. Der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Göttingens Landrat Bernhard Reuter, protestiert bereits: „Völlig inakzeptabel ist es, wenn der Bund dies zum Anlass nimmt, bis in die einzelnen Kommunen durchzuregieren.“ Zur Debatte stehen offenbar zwei Modelle. Das von Niedersachsen gestützte System knüpft an die hier seit langem geltende Regel an, dass als „finanzschwach“ alle Kommunen gelten, die vom Land Geld aus dem „Kommunalen Finanzausgleich“ erhalten – und das ist die überwiegende Mehrheit. Die konkrete Verteilung würde sich dann allerdings schon nach Steuerschwäche, Arbeitslosenquote und Verschuldung richten. Nur rund 30 Kommunen sind abundant, also nicht auf Finanzhilfen des Landes angewiesen. Sie würden ganz leer ausgehen. Die vom Bund geforderten Kriterien sind weitaus enger gefasst und würden am Ende bedeuten, dass nur noch eine Minderheit der niedersächsischen Kommunen überhaupt Anträge auf Teilhabe an dem Bundesprogramm stellen könnte. Ein zweiter Vorstoß des Bundes bezieht sich auf die Art der Förderung. Während in Niedersachsen die Regel bevorzugt wird, jeder Kommune den ihr zustehenden Anteil zur eigenen Verwendung zu überweisen, denkt man in der Bundesregierung über eine „Projektfinanzierung“ nach: In diesem Fall müsste nicht nur die spätere Verwendung belegt werden, sondern man müsste auch vorher eine aufwendige Antrags- und Prüfungsprozedur vorschalten. Dabei ist unklar, welche Behörde auf Landesebene das zu leisten hätte, in Betracht kämen das Innenministerium oder die Landesschulbehörde. Falls sich der Bund durchsetzt, nur wenige Kommunen überhaupt antragsberechtigt wären und eine schwierige Prüfung vorgelagert werden müsste, droht ein Großteil des Fördergeldes nicht genutzt zu werden: Die betroffenen Kommunen wären dann mit der Aufgabe überfordert, weil sie die Mittel bis 2020 verbauen müssten, dies aber kaum schaffen könnten.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #72.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning