Bundesrat: Pistorius spricht über Gaffer und Lärmschutz bei der EM
(rb) Hannover/Berlin. Die Bundesratssitzung kurz vor Pfingsten hat bislang nur 33 Tagesordnungspunkte. Innenminister Boris Pistorius hat die Absicht, zu zwei Themen zu sprechen: die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016 sowie den Gesetzentwurf zur effektiven Bekämpfung von Gaffern und zur Verbesserung des Schutzes Verstorbener. Zum einen geht es um die vorübergehende Aufhebung der Lärmschutzregelungen in den Kommunen, der Niedersachsen zustimmen will. Das „Gaffer-Gesetz“ soll nach der Aussprache im Bundesrat an die Ausschüsse überwiesen werden. Freie Hand mit der Tendenz, den Gesetzesentwurf nicht einzubringen, hat das Kabinett bei der Änderung kostenerstattungsrechtlicher Vorschriften für die unbegleitete Einreise von minderjährigen Ausländern beschlossen. Hier geht es um einen Antrag aus Baden-Württemberg, der darauf abzielt, das geltende komplexe Kostenausgleichssystem zu beenden. Beigetreten ist Niedersachsen dem Antrag, den § 103 Strafgesetzbuch aufzuheben (s.rb Nr. 090), die sogenannte Majestätsbeleidigung. Zum Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung beabsichtigt Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz zu sprechen. Das Kabinett hat zum Teil keine Einwendungen, teilweise aber Bedenken. Ministerpräsident Stephan Weil hat vor, zu einer Entschließung zur Einführung der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung für den Mittelstand in Deutschland zu reden, die gemeinsam von Niedersachsen und Bayern eingebracht wird, was ein durchaus seltener Vorgang ist. Auf der Tagesordnung der Mai-Sitzung der Länderkammer steht auch ein Beschluss des Bundestages zur Verbesserung der Transparenz der Finanzmärkte und des Anlegerschutzes; mit dem Gesetz soll die Umsetzung europäischer Vorgaben weiter verbessert werden. Weitere Beschlüsse des Bundestages, die beraten werden sollen, behandeln die Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen und die Reform von Verwertungsgesellschaften wie GEMA und VG Wort. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen werden die Straftatbestände Bestechlichkeit und Bestechung in den Abschnitt Straftaten gegen den Wettbewerb neu eingeführt. Einbezogen werden dabei alle Heilberufe, weil diese Form der Korruption den Wettbewerb beeinträchtigt, medizinische Leistungen verteuert und das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen untergräbt, heißt es. Neben Weil, Niewisch-Lennartz und Pistorius wird auch Sozialministerin Cornelia Rundt an der Bundesratssitzung teilnehmen.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #91.