11. Juni 2019
Finanzen

CDU wünscht sich einen Plan zum Abbau des Schuldenberges

Eigentlich sollte ein zentrales Vorhaben der rot-schwarzen Koalition in der nächsten Woche den Landtag endgültig durchlaufen – die sogenannte „Schuldenbremse“. In der Landesverfassung und per Landesgesetz wäre dann genau beschrieben, in welchen Ausnahmesituationen das Land doch von dem im Grundgesetz vorgegebenen Verbot der Nettokreditaufnahme abweichen darf. Aber auf den letzten Metern vor der Entscheidung gibt es nun neuen Verhandlungsbedarf zwischen Sozial- und Christdemokraten. Bis Redaktionsschluss am Dienstagabend war noch unklar, ob beide Seiten kurzfristig eine Verständigung erreichen. Bisher sieht es nicht so aus – und das würde bedeuten, dass die Verfassungsänderung dann nicht im Juni, sondern erst nach der Sommerpause im Parlament beschlossen werden kann. Die Detailregeln, die zwischen  beiden Koalitionsfraktionen für Gesprächsbedarf sorgen, sind dabei umfangreicher als bisher vermutet. https://soundcloud.com/user-59368422/wir-mussen-auch-einmal-uber-das-verdienen-sprechen-nicht-nur-uber-das-verteilen Vordergründig geht es um die Zweidrittelmehrheit, mit der eine „außergewöhnliche Notsituation“ festgestellt werden soll. Im Gesetzentwurf, der im Frühjahr im Kabinett noch einmütig beschlossen wurde, ist diese hohe Hürde festgelegt. Das bedeutet, bei einer Naturkatastrophe oder einer besonders schwierigen Situation (etwa einem Bankencrash) müssten zwei Drittel des Landtags ihr Einverständnis geben, wenn abweichend von der Regel doch eine neue Kreditaufnahme angestrebt wird. Daneben gibt es noch die sogenannte „Konjunkturkomponente“, die für Einbrüche beim Wirtschaftswachstum reserviert ist und quasi automatisch wirkt, ohne dass der Landtag einen Beschluss fassen muss. Aber an der Regel für „außergewöhnliche Notsituationen“ entzündet sich Streit. Die SPD-Finanzpolitiker halten die Vorgabe einer Zweidrittelmehrheit für zu starr – bei knappen Regierungsmehrheiten drohe man sich in Abhängigkeit zu bestimmten oppositionellen Gruppen zu begeben, etwa der AfD. Eine einfache Mehrheit der Mitglieder des Landtags sei doch ausreichend. Die CDU hält dagegen, die Aufnahme neuer Schulden solle eben erschwert werden, deshalb die besonders hohe Hürde. Die SPD hat auf ihrer Seite, dass die meisten Bundesländer bisher eine so scharfe Vorschrift nicht kennen. Außerdem macht sich bei den Sozialdemokraten der keynesianistische Flügel immer stärker bemerkbar – er sieht in der Schuldenbremse einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip, da die Entscheidungsfreiheit des Parlamentes in der Finanzpolitik unverhältnismäßig stark eingeschränkt werde.

Grüne zweifeln an Vorschlägen der Koalition

Dieser Konflikt wird nun überladen mit anderen Wünschen: Aus der CDU heißt es, dass man eigentlich ein anderes Ziel für viel wichtiger erachte, nämlich den kontinuierlichen Abbau des in den vergangenen 70 Jahren Landesgeschichte angehäuften Schuldenberges von gut 60 Milliarden Euro. Der Landesrechnungshof hatte vorgeschlagen, bis 2030 (also in gut zehn Jahren) insgesamt fünf Milliarden Euro davon zu tilgen – ausgesetzt werden solle das nur dann, wenn es zu einem Konjunktureinbruch kommt. Die CDU liebäugelt mit dieser Variante, die SPD offenbar weniger. Daneben gibt es noch die Forderung der Kommunen, bei einer Änderung der Verfassung auch den Artikel 58 der Landesverfassung zu reformieren. Dieser schreibt bisher vor, dass das Land den Kommunen das nötige Geld zur Erledigung ihrer Aufgaben nur „im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit“ zur Verfügung stellen muss. Gern möchten die Kommunen die Einschränkung gestrichen haben. Die Landesregierung hat sich dazu bisher nicht durchringen können, auch in der Sorge, dass auf Basis einer neuen Verfassungsformulierung die Forderungen der Kommunen ausufern könnten und diese dann auch bei möglichen Staatsgerichtshofklagen weit bessere Erfolgsaussichten hätten als bisher.
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Kritik den Koalitionsvorschlägen für die Schuldenbremse kommt auch vom Grünen-Finanzpolitiker Stefan Wenzel. Er setzt an bei dem Modell der Regierung, bei einer „von der Normallage abweichenden Konjunkturentwicklung“ entweder überschüssige Einnahme auf einem Sonderkonto zu bunkern oder aber Kreditaufnahmen zu gestatten. Der zweite Fall wäre bei einer sogenannten „Produktionslücke“ denkbar. Nun verweist Wenzel aber auf ein Gutachten des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel, das die Basis der Berechnungen, die von der Landesregierung vorgeschlagen wird, offenbar in Zweifel zieht. So beruhe die Beschreibung einer „Produktionslücke“ der Wirtschaftsentwicklung auf vielen Schätzungen und variablen Parametern, die in der Vergangenheit oft drastisch verändert worden seien. Wenzel zweifelt daher, ob diese Methode eine seriöse Basis für die im Gesetz geplante „Konjunkturkomponente“ sein könne.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #108.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning