Grüne zweifeln an Vorschlägen der Koalition
Dieser Konflikt wird nun überladen mit anderen Wünschen: Aus der CDU heißt es, dass man eigentlich ein anderes Ziel für viel wichtiger erachte, nämlich den kontinuierlichen Abbau des in den vergangenen 70 Jahren Landesgeschichte angehäuften Schuldenberges von gut 60 Milliarden Euro. Der Landesrechnungshof hatte vorgeschlagen, bis 2030 (also in gut zehn Jahren) insgesamt fünf Milliarden Euro davon zu tilgen – ausgesetzt werden solle das nur dann, wenn es zu einem Konjunktureinbruch kommt. Die CDU liebäugelt mit dieser Variante, die SPD offenbar weniger. Daneben gibt es noch die Forderung der Kommunen, bei einer Änderung der Verfassung auch den Artikel 58 der Landesverfassung zu reformieren. Dieser schreibt bisher vor, dass das Land den Kommunen das nötige Geld zur Erledigung ihrer Aufgaben nur „im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit“ zur Verfügung stellen muss. Gern möchten die Kommunen die Einschränkung gestrichen haben. Die Landesregierung hat sich dazu bisher nicht durchringen können, auch in der Sorge, dass auf Basis einer neuen Verfassungsformulierung die Forderungen der Kommunen ausufern könnten und diese dann auch bei möglichen Staatsgerichtshofklagen weit bessere Erfolgsaussichten hätten als bisher.Lesen Sie auch: Artikel: Schuldenbremse: SPD will Ausnahmen erleichtern, CDU nicht
Kritik den Koalitionsvorschlägen für die Schuldenbremse kommt auch vom Grünen-Finanzpolitiker Stefan Wenzel. Er setzt an bei dem Modell der Regierung, bei einer „von der Normallage abweichenden Konjunkturentwicklung“ entweder überschüssige Einnahme auf einem Sonderkonto zu bunkern oder aber Kreditaufnahmen zu gestatten. Der zweite Fall wäre bei einer sogenannten „Produktionslücke“ denkbar. Nun verweist Wenzel aber auf ein Gutachten des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel, das die Basis der Berechnungen, die von der Landesregierung vorgeschlagen wird, offenbar in Zweifel zieht. So beruhe die Beschreibung einer „Produktionslücke“ der Wirtschaftsentwicklung auf vielen Schätzungen und variablen Parametern, die in der Vergangenheit oft drastisch verändert worden seien. Wenzel zweifelt daher, ob diese Methode eine seriöse Basis für die im Gesetz geplante „Konjunkturkomponente“ sein könne.


